22.02.2012, 10:33 Uhr | dapd
Im Prozess gegen den mutmaßlichen dreifachen Kindesmörder Martin N. wird am Montag (27. Februar, 10.15 Uhr) am Landgericht Stade das Urteil verkündet. Dass Martin N. eine lebenslange Haftstrafe erwartet, steht für Beobachter außer Zweifel. Die Frage ist, ob das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt sowie eine Sicherungsverwahrung anordnet, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Beides würde eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren verhindern. So hatte es die Anklage gefordert.
Die Nebenkläger hatten sich dieser Forderung weitestgehend angeschlossen. Die Verteidiger hatten darauf plädiert, auf die Sicherungsverwahrung und die besondere Schwere der Schuld zu verzichten. Dem auch als "Maskenmann" bekannt gewordenen 41-jährigen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, in Schullandheime, Häuser und Zeltlager eingedrungen zu sein, um Jungen zu missbrauchen. Drei seiner Opfer soll er ermordet haben.
dapd
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