15.11.2011, 16:10 Uhr | dapd
Im Streit über mögliche Mehrkosten bei "Stuttgart 21" lehnt die Deutsche Bahn eine Finanzzusage ab. Bahn-Infrastrukturvorstand Volker Kefer verwies am Dienstag auf bestehende Verträge und das Bestreben der Bahn, den Kostenrahmen von 4,5 Milliarden Euro einzuhalten. Die grün-rote Landesregierung verlangt indes eine Klärung, wer bei einer Überschreitung die Mehrkosten finanziert.
Sollten die Kosten aus dem Ruder laufen, sehe der Finanzierungsvertrag Gespräche zwischen den Projektpartnern vor, sagte Kefer der Ulmer "Südwest Presse" (Dienstagausgabe). Daher habe die Bahn keine Veranlassung zu einer einseitigen Erklärung. Zudem sei auch für keinen Partner ein Ausstieg vorgesehen. "Das heißt wir gehen davon aus, das diese Projekt umgesetzt wird", betonte Kefer. Grünen-Fraktionsvize Andreas Schwarz reagierte verärgert auf Kefers Aussage, die Bahn sei nicht verpflichtet, Mehrkosten zu übernehmen.
Große Hoffnung setzt die Bahn derweil in die Volksabstimmung, die eine Klärung der Positionen in der Landesregierung bringen dürfte und für einen Neubeginn sorgen könnte. "Ich kann mir nicht vorstellen, das Projekt in einem permanenten Dissens mit der Landesregierung durchzuführen. Wir müssen die Volksabstimmung als Neubesinnung nutzen, um hinterher gemeinsam an einen Strang zu ziehen", sagt Kefer.
Kefer zufolge wird Mitte 2012 der Startschuss für die Tunnelarbeiten gegeben. Zuvor wird ab Januar der Südflügel des Hauptbahnhofs abgerissen, was etwa drei Monate dauern soll. Außerdem müssen Bäume im Schlossgarten versetzt und Bahnsteige verlegt werden. Sollte der erhoffte Neuanfang nicht gelinge, würden die Kosten und Termine "mit Sicherheit gerissen" und das Land Baden-Württemberg, die Bahn und die Stadt würden geschädigt. "In diesem Fall müssten wir Schadensersatz fordern", warnte der Bahnvorstand.
Die Grünen regierten empört. Das Land habe bereits deutlich gemacht, dass es sich nicht an Mehrkosten für das Projekt 'Stuttgart 21' beteiligt, erklärte der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Schwarz. "Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass das Land oder ein anderer Projektpartner zur Übernahme der zusätzlichen Projektkosten verpflichtet werden kann", betonte er.
dapd
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