06.10.2011, 14:32 Uhr | dapd
Die Deutsche Bahn darf im Zuge der Baumaßnahmen für "Stuttgart 21" vorerst nicht am Grundwassermanagement weiterarbeiten. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim und gab damit dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Baden-Württemberg recht, der gegen Änderungen bei den Bauplänen geklagt hatte. Die Bauarbeiten müssen so lange ruhen, bis geklärt ist, ob die geänderten Pläne der Bahn rechtens sind oder nicht.
Der BUND begrüßte die Entscheidung. Die Bahn kündigte unterdessen an, beim Eisenbahnbundesamt (EBA) einen entsprechenden Antrag auf Weiterführung der Arbeiten zu stellen.
"Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist keine Entscheidung in der Sache", betonte eine Sprecherin der Bahn am Donnerstag in Stuttgart. Eine "mögliche aufschiebende Wirkung" dieser Klage sei allen Beteiligten zu jeder Zeit bewusst gewesen. Die Verfahrenshoheit liege nun beim Eisenbahnbundesamt. "Wir gehen davon aus, dass zeitnah über den Antrag entschieden und die Bauarbeiten zum Grundwassermanagement dann fortgesetzt werden können."
"Die Bahn darf bis zur Volksabstimmung Ende November keine weiteren Fakten schaffen", forderte hingegen ein Sprecher des BUND in Stuttgart. Und bis die Rechtslage geklärt sei, könnten Monate vergehen.
Das Eisenbahnbundesamt hatte den neuen Plänen 2009 zugestimmt. Demnach sollte die Grundwasseraufbereitungsanlage nicht mehr zentral, sondern an vier Standorten gebaut werden. Der BUND fürchtete umweltrechtliche Folgen und bemängelte, am Planänderungsverfahren nicht beteiligt worden zu sein.
dapd
Wutbürger schrieb:
am 6. Oktober 2011 um 16:25:54
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(0)
Ungeschickt!
Die DB sollte sich vielleicht ein wenig bemühen, ihre Arbeit sauber vorzubereiten. Solcher Dilettantismus ist Wasser auf die
Mühlen aller, die das Bauprojekt skeptisch betrachten. Man kann keine Pläne ändern und nicht die dafür vorgesehenen Schritte zur Legalisierung einfach vergessen.
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