16.12.2011, 15:28 Uhr | dapd
Ex-Polizeipräsident Siegfried Stumpf (Quelle: dpa)
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wird kein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Stuttgarter Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf wegen des Polizeieinsatzes am 30. September 2010 im Zusammenhang mit "Stuttgart 21" einleiten. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit, teilte die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Freitag mit. Auch gegen Verantwortliche der Bahn oder Mitglieder der früheren schwarz-gelben Landesregierung wegen Körperverletzung im Amt gebe es keine weiteren Ermittlungen.
Bei dem Einsatz im Stuttgarter Schlossgarten waren unter anderem Wasserwerfer und Reizgas gegen die Demonstranten eingesetzt worden, die sich den Polizisten in den Weg gestellt hatten. Über 100 Personen auf beiden Seiten wurden verletzt. Stumpf sah sich infolge des Einsatzes massiver Kritik ausgesetzt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gingen etwa 400 Anzeigen gegen Polizeibeamte und andere Verantwortliche zur Prüfung der strafrechtlichen Konsequenzen ein. In der am Freitag veröffentlichten Abschlussverfügung wird nun die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung im Amt abgelehnt.
Mit Blick auf Stumpfs Rolle, der an diesem Tag den Polizeieinsatz leitete und auch den Wasserwerfereinsatz freigab, wurde nun festgestellt, dass kein strafbares Verhalten vorliegt. Bei der Freigabe der Mittel des unmittelbaren Zwangs habe Stumpf "sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben" gehalten, hieß es.
Sofern einzelne Beamte über die Stränge geschlagen und sich dabei strafbar gemacht haben, könne dies nicht dem Polizeipräsidenten zugerechnet werden, da er davon nicht wusste. Auch die Tatsache, dass er den Wasserwerfereinsatz nicht beenden ließ, liefere keine Hinweise auf strafrechtliche Verstöße. Denn Stumpf sei nicht über etwaige Unverhältnismäßigkeiten unterrichtet gewesen.
Mit Blick auf die Mitglieder der früheren schwarz-gelben Landesregierung Stefan Mappus (Ministerpräsident), Tanja Gönner (Verkehr) und Heribert Rech (Inneres) (alle CDU) heißt es, dass diese weder in die konkrete Planung noch Durchführung des Polizeieinsatzes eingebunden waren. Soweit Mappus und Rech sich telefonisch oder vor Ort informierten, seien dabei aber keine Weisungen erteilt worden. Eine strafrechtliche Relevanz ergebe sich daraus nicht.
Auch der damalige "Stuttgart 21"-Projektleiter der Bahn, Hany Azer, oder der Vorstandsvorsitzende Rüdiger Grube hätten keinen Einfluss auf Planung oder Verlauf des Einsatzes genommen. Die Tatsache, dass der Einsatz zwischen Azer und Stumpf eng abgestimmt worden sei, ergebe keine strafrechtliche Verantwortlichkeit. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Stuttgarter Oberbürgermeisters Wolfgang Schuster (CDU) sei "unter keinem Gesichtspunkt" ersichtlich.
dapd
Schnitter schrieb:
am 16. Dezember 2011 um 20:48:45
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S21
Mappus und der Polizeichef haben ihr Gewissen beladen wenn sie denn überhaupt ein haben! Das letzte Hemd hat keine Taschen!
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libenow schrieb:
am 16. Dezember 2011 um 20:45:50
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S21 expräsident dementiert
Liebe Christian,
sei nicht so blauäugig was in unserem Staate im Staat alles abläuft.
Nach dem Motto, wenn
zwei das gleiche machen Bürger und Polizei, dann ist dass eine nicht dasselbe dann bist du gleich ein Volksverhetzer, Volksverhetzer gibt es nur bei den Politiker. Und wenn du als Polizeibeamter die Dienstanweisung nicht annimmst, dann kannst du lange auf deine Beförderung warten bist du Kommisar wirst. Wird in der Beamtenbeurteilung vermerkt. Wohlgemerkt die Polizei hat Hoheitliche Rechte
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Hal schrieb:
am 16. Dezember 2011 um 20:42:12
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S21
In Stuttgart steht geschrieben: "Lieber Klassenkampf als Vaterland" Da wird ein Riesenaufstand wegen ein paar Rechtsradikalen
(Ich verachte Rechtsradikale!!!") gemacht. Alleine diese Woche wurde 1 Mädchen erschossen 1 ist vermutlich totvon Yesiden. In Bottrop Schüsse mit illegalen Waffen. Hier sind etliche Anhänger der RAF mit ihren Meinungen präsent. In Großstädten gibt es kein Geschäft das nicht Schutzgeld zahlt. Armes Deutschland.
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