16.12.2011, 13:43 Uhr | dapd
Die Arbeiten am Grundwassermanagement der "Stuttgart 21"-Baustelle dürfen vorerst nicht fortgesetzt werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat einen vorläufigen Baustopp für die Baumaßnahmen verhängt. Die vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassene Umplanung des Grundwassermanagements sei rechtswidrig und nicht vollziehbar, teilte der VGH am Freitag in Mannheim mit. Er gab damit einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) statt.
In dem Rechtsstreit ging es um Änderungen am Grundwassermanagement der Baustelle. Nach Ansicht des BUND wurden bei der Planungsänderung naturschutzrechtliche Belange nicht ausreichend geprüft. Dabei ging es insbesondere um das Vorkommen einer seltenen Käferart, des unter Schutz stehenden Juchtenkäfers, im mittleren Schlossgarten. Zudem sah der BUND sein Beteiligungsrecht verletzt.
Der VGH urteilte, das Eisenbahn-Bundesamt hätte die Frage prüfen müssen, welche naturschutzrechtlichen Folgen die Bauarbeiten insbesondere für die vom Juchtenkäfer besiedelten Bäume haben. In diesem Zusammenhang hätte das Eisenbahn-Bundesamt den BUND im Planänderungsverfahren beteiligen müssen.
Den Antrag des BUND, den Bescheid zur Planänderung ganz aufzuheben, lehnten die Richter allerdings ab. Das Eisenbahn-Bundesamt habe die Möglichkeit, den festgestellten Mangel unter Beteiligung des BUND in einem ergänzenden Verfahren zu beheben, hieß es zur Begründung.
Das Gericht hatte Anfang Oktober schon einmal einen vorläufigen Baustopp angeordnet, den das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde jedoch durch einen angeordneten Sofortvollzug außer Kraft gesetzt hatte.
dapd
Arbeiter schrieb:
am 16. Dezember 2011 um 18:06:40
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(8)
Alles
Alles gut geplant und genemigt, das behaupten die Macher von S21. Noch nie habe ich gehört, daß ein Gericht einen Baustop verhängt,
wenn nach genehmigten Plänen gebaut wird. Also wurde auch hier wieder getrickst und betrogen.
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DAL schrieb:
am 16. Dezember 2011 um 17:33:42
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@Stuttgarterschrieb
Das Verfahren, zur rechten Zeit angezettelt wäre i.O., aber als Nachschlag nach all den Verfahren ? 10 Jahre verschlafen
und nun den großen Hals ? Das verschlafen (Einspruchsfrist verschlafen) ist das was die Kläger lächerlich macht !!
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ennoch-einmal schrieb:
am 16. Dezember 2011 um 17:20:23
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@baum
die lehren sozialismus, kapitalismus, kommunismus, diktatur und demokratie sind gottseidank immer noch interpretationsfähig. ihr
gerhirnbetoniertes statement beweist dies doch. bewahren sie uns alle mit ihren irrungen, präjudizen, falschinterpretationen. ihren sozio-post-orientierten ergüssen.
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