07.12.2010, 13:54 Uhr | DAPD
Stuttgart (dapd-bwb). Der Streit einer Lehrerin der Albertville-Realschule in Winnenden gegen das Land Baden-Württemberg ist beigelegt. Nachdem das Land die Folgen des Amoklaufs vom 11. März 2009 für die Lehrerin nun doch als Dienstunfall anerkannt habe, sei das Verfahren erledigt, teilte das Verwaltungsgericht Stuttgart am Dienstag mit.
Die Lehrerin hatte im Mai 2010 Klage eingereicht, da das Regierungspräsidium Stuttgart ihre psychische Belastungsstörung nach dem Amoklauf nicht als Dienstunfall anerkannt hatte. Die Lehrerin war in der Schule erst zum Zeitpunkt des Amoklaufs eingetroffen und hatte dann fliehende Schüler an der Sammelstelle betreut. In einem Bescheid vom 14. Oktober hatte das Regierungspräsidium dem Begehren der Lehrerin nun doch entsprochen, ohne dass sich laut Gericht die zugrunde liegende Sach- und Rechtslage geändert hätte.
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Kosten des Verfahrens dem vom Regierungspräsidium Stuttgart vertretenen Land auferlegt. Der Kostenbeschluss des Gerichts ist unanfechtbar.
Bereits im August hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart der Klage eines Lehrers der Albertville-Realschule in Winnenden stattgegeben, der auf Anerkennung des Amoklaufs vom vorvergangenen März als Dienstunfall geklagt hatte. Der Pädagoge hatte zum Tatzeitpunkt im Krankenhaus gelegen und von dem Amoklauf aus dem Fernsehen erfahren. Seine Ärzte diagnostizierten bei ihm daraufhin eine akute Belastungsreaktion und eine posttraumatische Belastungsstörung. Das Regierungspräsidium hatte dies zunächst als Dienstunfall anerkannt, dann seine Entscheidung aber zurückgenommen. Laut Gericht hatte die Behörde dabei formale Fehler begangen.
(Az.: 1 K 1708/10)
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