09.11.2010, 10:25 Uhr | DAPD
Stuttgart (dapd). Das Landgericht Stuttgart hat im Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen einen der beiden Schöffen wegen Befangenheit abgelehnt. Ein Prozessbeteiligter sagte vor Beginn der Verhandlung am Dienstag, der Beschluss der Kammer liege bereits vor. Damit gab das Gericht einem Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen den 59-Jährigen statt.
Der Laienrichter soll vor rund zwei Wochen in Stuttgart Polizeibeamte "massiv" beleidigt haben, nachdem er kurz nach Mitternacht betrunken in der Innenstadt schlafend aufgefunden worden war, wie ein Polizeisprecher sagte. Anschließend soll er in eine Ausnüchterungszelle gebracht worden sein. Die Polizei stellte daraufhin Strafanzeige gegen den 59-Jährigen wegen Beleidigung. Laut einem Medienbericht hatte der Mann dabei interne Akten aus dem Prozess bei sich. Darunter sei auch die Anklageschrift gewesen, hieß es in dem Bericht. Dies wurde von der Staatsanwaltschaft zunächst nicht bestätigt. Die Behörde begründete ihren Befangenheitsantrag damit, es bestünden Zweifel, ob der Schöffe noch objektiv und unparteiisch urteilen könne.
Am vergangenen Verhandlungstag am 28. Oktober war der Prozess überraschend unterbrochen worden. Der Vorsitzende Richter Reiner Skujat hatte dabei auf "dienstliche Gründe" verwiesen. Weitere Einzelheiten wurden nicht bekannt.
Der Vater von Tim K. muss sich seit Mitte September vor Gericht verantworten, weil er seinem Sohn Zugriff auf eine erlaubnispflichtige Schusswaffe sowie Munition ermöglicht hat. Der Schüler hatte am 11. März 2009 bei einem Amoklauf in Winnenden und seiner anschließenden Flucht in Wendlingen 15 Menschen und anschließend sich selbst getötet. Die Tatwaffe hatte er aus dem Schlafzimmer der Eltern entwendet.
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