03.05.2011, 09:42 Uhr | dapd
Wiesbaden (dapd-hes). Post vom Statistikamt liegt dieser Tage in vielen hessischen Briefkästen. Grund ist die beginnende Volkszählung. Rund 735.000 Bürger erfahren derzeit per Postkarte, dass sie Besuch von Interviewern für den Zensus 2011 bekommen. Die repräsentative Haushaltsbefragung beginnt in Hessen am 10. Mai. Bereits am Montag (2. Mai) wurde mit dem Versand der Fragebögen an Wohnungseigentümer begonnen. Auch Menschen in Gemeinschaftsunterkünften wie Altenheimen und Wohnheimen, aber auch in sensiblen Bereichen wie Gefängnissen werden befragt.
Der Datenumfang ist beachtlich: Für die Haushaltsbefragung wurden 735.000 Personen ausgewählt, wie Berthold Müller vom Statistischen Landesamt erläutert. Rund 8.000 Interviewer seien derzeit in Hessen unterwegs, um diese Befragung vorzubereiten und Termine anzukündigen. Nach Angaben des Statistikamtes reicht dieser Personalstand für die Erhebung aus. Zudem würden 1,6 Millionen Wohnungseigentümer angeschrieben. Sie sollen bis rund um den Stichtag am 9. Mai Post erhalten.
In Gemeinschaftsunterkünften werden darüber hinaus Daten zu insgesamt etwa 115.000 Personen erhoben, davon 31.000 in sensiblen Bereichen wie psychiatrischen Kliniken oder Notunterkünften. Orange, Grün und Violett sind die Fragebögen - drei Farben für drei verschiedene Bereiche.
Die Gebäude- und Wohnungszählung in Orange bei den Eigentümern umfasst unter anderem Fragen zu Größe, Ausstattung und Heizungsart. Auch Auskünfte über Art und Typ der Wohnung, also etwa Wohngebäude, Geschäftshaus mit Wohnung oder Wohncontainer sowie Ein- oder Mehrfamilienhaus werden eingeholt.
Den violetten Bogen gibt es sogar in zwei Ausführungen. Der Bevölkerung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften werden zwölf Fragen gestellt: etwa nach Geburtsland und -ort sowie Einzugsdatum. In sensiblen Bereichen wie Notunterkünften, Flüchtlingslagern oder psychiatrische Kliniken fällt die Befragung noch etwas knapper aus, die zudem über die Einrichtungen und nicht die Bewohner direkt läuft.
Insgesamt 46 Fragen auf grünem Papier müssen sich hingegen die Auserwählten für die Haushaltsbefragung stellen. Sie sollen nicht nur Auskunft geben über Größe des Haushalts, Familienstand sowie Staats- und Religionszugehörigkeit, sondern auch über Bildung und Beruf. Freiwillig ist die Beantwortung der Frage nach dem Bekenntnis zu bestimmten Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen.
Davon abgesehen besteht Auskunftspflicht - dieser kann persönlich, per Post oder online nachgekommen werden. Hartnäckigen Verweigerern droht eine Strafe, wie Müller erläutert. Das Zwangsgeld kann in Einzelfällen theoretisch bis 5.000 Euro betragen. Sorgen um seine sensiblen Daten muss sich nach Einschätzung von Wilhelm Rydzy, Referatsleiter beim hessischen Datenschutzbeauftragten, allerdings ohnehin keiner machen.
Er sehe keine Gefährdung, sagt Rydzy. Das Vorgehen sei von Anfang an mit den Datenschützern abgesprochen worden. So sei etwa sichergestellt, dass die gemachten Auskünfte nicht an Behörden zurückgingen und dort möglicherweise verwendet werden könnten. Als Beispiel nennt Rydzy Schwarzbauten. Es dürfe nicht ans Finanzamt weitergegeben werden, wenn bei der Befragung herauskomme, dass der Bau mehr Quadratmeter umfasse als angegeben.
Auch bei den Interviewern gebe es bestimmte Schutzbestimmungen. "Ein Erhebungsbeauftragter darf nicht in seinem direkten Umfeld eingesetzt werden und seine Nachbarn befragen." Insgesamt hält Rydzy die Volkszählung für sinnvoll und nötig. Es werde sich wohl herausstellen, dass die tatsächliche Bevölkerungszahl in Deutschland unter dem derzeit angenommen Wert liege.
Außer der Ermittlung der genauen Bevölkerungszahl sollen die Daten auch Erkenntnisse über Altersstrukturen in den Gemeinden liefern, die Situation der Menschen und den Bedarf an Wohnungen oder Kindergärten. Es zeige sich dann etwa, ob die politische Planung mit der Realität übereinstimme, erläutert Müller. Mit ersten Ergebnissen der bis August dauernden Befragung sei 18 Monate nach dem Stichtag zu rechnen - also im 9. November 2012.
dapd
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