31.12.2010, 09:12 Uhr | DAPD
Karlsruhe (dapd-hes). Lärmschutzwände an deutschen Bundesautobahnen sind eine komplizierte Sache. Wenn die Autobahnen auch vom Bund bezahlt werden, die schöpferische Tätigkeit bei Lärmschutzwänden ist Ländersache. Diese Lektion musste jetzt Hessen lernen.
Das Bundesland hatte eine besonders gelungene Dämmwand im Autobahnabschnitt Königslutter (Niedersachen) kopiert und entlang der A 4 in Herleshausen errichtet. Da hatte Hessen die Rechnung jedoch ohne den Bauoberrat in Niedersachsen gemacht. Der klagte jetzt erfolgreich auf Schadenersatz. Als Landesbeamter komme seine Schöpfung Niedersachsen zu. Eine kostenlose Weitergabe seiner Lärmschutzwand an andere Bundesländer verletze sein Urheberrecht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab dem beamteten Architekten Recht. Von seiner stillschweigenden Zustimmung, auch anderen Bundesländern Nutzungsrechte an seiner Lärmschutzwand zu übertragen, könne nicht ausgegangen werden. Hessen muss nun Schadensersatz an den Bauoberrat zahlen. Die Höhe muss das Landgericht Frankfurt jetzt ermitteln.
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 209/07)
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