30.08.2011, 11:20 Uhr | dapd
Ulm (dapd-bwb). Die Verurteilung des 27 Jahre alten Kadir D. zu lebenslanger Haft wegen Mordes an einer Frau ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Mannes am 23. August als unbegründet, wie das Landgericht Ulm am Dienstag mitteilte.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm hatte Kadir D. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, weil er nach Auffassung des Gerichts eine 18-jährige Frau am 26.Juni 2010 im Universumcenter in Ulm ermordet hatte. Die Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass Kadir D. sein Opfer zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes tötete.
dapd
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