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Buback-Mord: Eisiges Schweigen trotz moralischer Appelle im RAF-Prozess

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Eisiges Schweigen trotz moralischer Appelle im RAF-Prozess

11.03.2011, 13:01 Uhr | dapd

Stuttgart (dapd). Michael Buback war sich am Ende des Tages sicher: "Der Mörder meines Vaters muss heute hier im Gerichtssaal gewesen sein." Doch wer genau Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 7. April 1977 erschoss, blieb für seinen Sohn und wohl auch für die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart am 28. Verhandlungstag unklar.

Denn zwei Schlüsselfiguren - die früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski und Günter Sonnenberg - zeigten am Donnerstag, dass sie ihr jahrzehntelanges Schweigen zum Mordfall Buback auf keinen Fall brechen werden. Der 56-jährige Sonnenberg erschien zunächst verspätet und kam mit dunkelgrünem Anorak, dunkler Brille und hochgezogener Kapuze in den Gerichtssaal, um den Pressefotografen kein authentisches Bild zu liefern.

Der 57-jährige Wisniewski tarnte sich mit blau-verspiegelter Sonnenbrille und grauer Mütze. Auffällig war, dass Sonnenberg die 58-jährige Angeklagte Verena Becker herzlich umarmte, als er den Saal betrat. Und auch Wisniewski und Becker grinsten sich kurz wie alte Bekannte an.

Der Auftritt dieser beiden Zeugen war mit Spannung erwartet worden. Denn der RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock hatte ausgesagt, dass er Wisniewski als den wahren Todesschützen beim Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback ansieht und Sonnenberg als Fahrer des damals genutzten Motorrads. Weder Wisniewski noch Sonnenberg wurden aber bislang wegen des Buback-Attentats verurteilt.

Doch bei der Vernehmung der beiden früheren Terroristen stieß das Gericht auf eine Mauer des Schweigens. Und dies, obwohl der Vorsitzende Richter Hermann Wieland fast gebetsmühlenhaft darauf hinwies, dass es neben dem Auskunftsverweigerungsrecht - das ihnen zustehe - noch "höhere Werte" gebe, "nämlich Moral und Gewissen".

Doch von den Zeugenbeiständen der früheren RAF-Terroristen kam stets postwendend die Antwort: "Mein Mandant bezieht sich auf sein Auskunftsverweigerungsrecht nach Paragraf 55 der Strafprozessordnung." Dieses Recht gilt, wenn ein Zeuge sich durch eigene Angaben die Gefahr zuziehen kann, wegen einer Straftat verfolgt zu werden. Manchmal kam die Antwort des Zeugenbeistands auch flapsig: "55 heißt die Zahl", sagte etwa Thomas Scherzberg, der Sonnenberg anwaltlich begleitete.

Es half auch nichts, als Bundesanwalt Walter Hemberger den Zeugen Wisniewski darauf hinwies, dass nur drei Meter von ihm entfernt Michael Buback sitze, der ein Recht habe zu erfahren, wer seinen Vater erschossen hat. Auch die Fragen Bubacks, der Verena Becker weiter für tatverdächtig hält, drangen nicht durch. Und der zuletzt geäußerte Appell der RAF-Aussteigerin Silke Maier-Witt an ihre früheren Kampfgenossen, endlich ihr Schweigen zu brechen, fruchtete ebenfalls nichts.

Als Sonnenberg sagte, dass er - nachdem er nach einem Kopfschuss aus dem Koma aufgewacht war - mit 22 Jahren das Lesen und Schreiben wieder lernen musste und "neu zur Welt gekommen" sei, erwiderte Bundesanwalt Hemberger: "Sie haben gar nichts gelernt."


dapd  

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