02.02.2011, 13:48 Uhr | dapd
Stuttgart (dapd-bwb). Eigentlich sollte es schon am 25. Januar soweit sein: Der frühere RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock hatte den weitläufigen Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart in Stammheim betreten und war in auffällig gebeugter Haltung zum Zeugenstand gegangen. Die Fotografen machten ihr Bild von dem heute 59-Jährigen. Doch wenige Minuten später wurde klar, dass die mit Spannung erwartete Vernehmung Boocks zur Rolle der Angeklagten Verena Becker beim Buback-Attentat von 1977 ausfallen musste. Denn die Angeklagte - die zu den Verhandlungen jeweils aus Berlin anreist - fehlte wegen einer fiebrigen Bronchitis, wie es hieß. Inzwischen geht es der 58-jährigen Becker offenbar wieder besser. Davon geht das OLG aus, das am Donnerstag einen zweiten Anlauf für die Boock-Vernehmung starten will.
Beckers Verteidiger Hans Wolfgang Euler erwartet allerdings keine neuen Behauptungen Boocks zu den früheren Aktivitäten seiner Mandantin. Der Anwalt verweist darauf, dass Boock - der seit den 1990er Jahren mehrfach Interviews gab und dessen Glaubwürdigkeit immer wieder angezweifelt wurde - "schon soviel gesagt hat". Und das decke den von der Bundesanwaltschaft gegen Becker erhobenen Anklagevorwurf der Mittäterschaft beim Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback nicht ab, so Euler auf dapd-Anfrage.
Boock soll laut OLG über die "Offensive 77" berichten - jener Anschlagsserie der RAF im Jahr 1977, bei der Buback, der Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto und Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer ermordet worden. Boock selbst war 1981 verhaftet und wegen Beteiligung an der Entführung von Schleyer und am Anschlag auf Ponto zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bis 1998 saß er in Haft. Schon 1980 hatte er sich von der RAF losgesagt. Inzwischen hat er wegen früherer RAF-Taten selbst nichts mehr zu befürchten. Die Bundesanwaltschaft hat Anfang Januar 2011 ihre Ermittlungen gegen Boock eingestellt.
Konkret soll Boock nun dazu aussagen, was in einem militärischen Ausbildungslager der palästinensischen Terrororganisation "Volksfront für die Befreiung Palästinas" (PFLP) bei Aden im Jemen vor sich ging. Laut Anklage hielten sich dort neben Becker und Boock mehrere weitere RAF-Terroristen im Sommer/Herbst 1976 auf. Diese Gruppe habe "unter Mitwirkung Beckers" grundsätzlich entschieden, Mordanschläge gegen führende Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland zu begehen, auch gegen Generalbundesanwalt Buback.
Becker sei es darauf angekommen, den Willen der damals in der JVA Stammheim inhaftierten RAF-Mitglieder in der Gruppe "durchzusetzen". Die RAF-Häftlinge hatten die Parole ausgegeben: "Der General muss weg." Becker habe auf eine "bedingungslose Umsetzung" dieser Aufforderung "hingewirkt", so die Anklage. Boock soll seine frühere Kampfgenossin zwar in einer früheren Aussage als "sehr fanatisch" beschrieben haben. Doch was Becker genau getan hat, damit es zum Buback-Attentat kam, ließ er offen.
Boock wurde von der Bundesanwaltschaft als Zeuge benannt. Er hat mehrfach gegenüber den Karlsruher Ermittlern ausgesagt - auch zum Rätsel des Todesschützen beim Buback-Attentat. Schon im April 2007 hatte Boock in einem "Spiegel"-Interview angedeutet, dass der bis dahin nicht mit der Tat in Verbindung gebrachte RAF-Mann Stefan Wisniewski die Schüsse abgegeben habe. Allerdings schob Boock später nach, er habe nur vom Hörensagen über den Ablauf des Anschlags erfahren.
dapd
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