12.10.2011, 16:04 Uhr | dapd
Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch die Ermittlungen zu den Brandanschlägen an Bahnstrecken in Berlin und Brandenburg übernommen. Das sagte ein Sprecher der Behörde auf dapd-Anfrage in Karlsruhe. Die Behörde ermittle gegen die unbekannten Täter wegen des Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage. Dieser Tatvorwurf findet sich im Paragraf 88 des Strafgesetzbuchs.
Der Sprecher wollte sich nicht dazu äußern, ob man linksextremistische Täter im Visier habe. Die Berliner und Brandenburger Polizei wird nun bei ihren Ermittlungen von Beamten des Bundeskriminalamtes unterstützt.
Der Generalbundesanwalt ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht nur für Terrorismus, Spionage, Landesverrat oder Straftaten gegen das Völkerrecht. Die Bundesanwaltschaft kann die Strafverfolgung auch bei anderen schweren Straftaten von der örtlichen Staatsanwaltschaft an sich ziehen. Dazu müssen die Delikte "bestimmt und geeignet" sein, "die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen". Zudem muss die Bundesanwaltschaft eine "besondere Bedeutung des Falles" bejahen.
Der Tatbestand der "verfassungsfeindlichen Sabotage" ist in § 88 des Strafgesetzbuches geregelt. Demnach wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft, wer "absichtlich bewirkt", dass Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, ganz oder zum Teil außer Funktion gesetzt werden, und sich "dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt". Dies gilt für jeden, der als "Rädelsführer oder Hintermann einer Gruppe" oder auch als Einzelner entsprechend handelt.
dapd
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