27.12.2011, 11:14 Uhr | dapd
Der Streit um die Bezeichnung "Biomineralwasser" geht vor den Bundesgerichtshof. Nachdem das Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth dem in Neumarkt ansässigen Unternehmen Lammsbräu im November in zweiter Instanz gestattet hatte, sein Produkt so zu nennen, hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs nun Revision eingelegt. Das bestätigte der Bundesgerichtshof am Dienstag auf Nachfrage.
Im Zentrum des Streits steht die Frage, ob eine Unterscheidung zwischen Mineralwasser und Biomineralwasser grundsätzlich zulässig ist. Im Januar 2011 hatte das Landgericht Nürnberg in erster Instanz noch der Wettbewerbszentrale zugestimmt, die dies verneint.
dapd
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