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Busemann fordert praxisgerechte Regelung zur Datenspeicherung

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Busemann fordert praxisgerechte Regelung zur Datenspeicherung

17.01.2011, 15:45 Uhr | DAPD

Hannover (dapd-nrd). Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann hat eine praxisgerechte Regelung zum Umgang mit Telefon- und Internetdaten angemahnt. Ein Zugriff auf die Verbindungsdaten sei zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus, aber auch bei der Verfolgung von sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie unverzichtbar, sagte der CDU-Politiker am Montag in Hannover. Zugleich sprach er sich gegen einen von der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) angekündigten Gesetzentwurf aus.

Das "schnelle Einfrieren" (Quickfreeze) von Verbindungsdaten genüge nicht. Dieses Verfahren sei durch Entwicklung zu Pauschaltarifen (Flatrates) für Mobiltelefone und Internetzugänge technisch überholt, sagte Busemann. Welche Daten, wenn überhaupt, bei den Anbieterunternehmen gesichert würden, bleibe ohne weitergehende gesetzliche Regelung dem Zufall überlassen. "Wo für Abrechnungs- oder andere Zwecke gar nichts mehr gespeichert wird, gibt es auch nichts einzufrieren", sagte Busemann. Das Quickfreeze-Verfahren sei allenfalls zu Ermittlungszwecken einsetzbar, wenn man im Voraus genau wisse, dass Verabredungen zu Straftaten über ein bestimmtes Mobiltelefon oder eine Internetverbindung in naher Zukunft geplant seien. Ein Rückgriff auf in der Vergangenheit liegende Verbindungen, etwa um Kontakte zwischen Tätern oder zu Opfern sowie Aufenthaltsorte während der Tatzeit zu ermitteln, sei damit nicht möglich.

Busemann forderte Leutheusser-Schnarrenberger auf, sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu orientieren. Demnach sei es erforderlich, dass die Daten nur dezentral gespeichert und mit besonderen Maßnahmen gesichert würden. "Eine Minimallösung wie jetzt von der Bundesjustizministerin angestrebt, ist kein guter Ausgleich zwischen Datenschutz und Kriminalitätsbekämpfung", sagte Busemann.

Die von Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegten Eckpunkte sehen eine "anlassbezogene Speicherungspflicht" vor, "bei der nur die Speicherung von Verkehrsdaten derjenigen Personen angeordnet wird, die einen hinreichenden Anlass dazu gegeben haben". Die bei den Telekommunikationsunternehmen aus geschäftlichen Gründen bereits vorhandenen Daten sollen hierfür anlassbezogen gesichert (eingefroren) werden und so den Ermittlern eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen können.


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