19.07.2011, 10:00 Uhr | dapd
Osnabrück (dapd-nrd). Nach dem Rückfall eines Sexualstraftäters in Dortmund fordert Niedersachsen Justizminister Bernd Busemann die Bundesregierung auf, ihre Pläne für eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung bis spätestens Ende August vorzulegen. "Wir brauchen dringend Klarheit, unter welchen Bedingungen rückfallgefährdete Straftäter künftig nach dem Ende ihrer Haftzeit in Gewahrsam bleiben dürfen", sagte Busemann der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstagausgabe) laut Vorabbericht. Die Neuregelung der Sicherungsverwahrung dulde keinen weiteren Aufschub.
Busemann sagte, er habe bisher nicht den Eindruck, dass die Reform in Berlin mit Hochdruck betrieben werde. "Ohne klare Vorgaben des Bundes zum Vollzug können wir das Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung aber nicht umsetzen", sagte der CDU-Politiker. Niedersachsen selbst habe seine Hausaufgaben bereits erledigt.
Ein als Sexualstraftäter einschlägig vorbestrafte Mann war wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherheitsverwahrung entlassen worden und hatte sich im Januar an einer Siebenjährigen vergangen.
dapd
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