02.08.2010, 11:44 Uhr | DDP
Erfurt (ddp-lth). Der Ruf von Innenminister Peter Huber (CDU) nach einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist beim Landesdatenschutzbeauftragten Harald Stauch auf Kritik gestoßen. Auf das Verfahren sollte grundsätzlich verzichtet werden, weil daraus Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch aller Bürger erstellt werden könnten, sagte Stauch am Donnerstag in Erfurt. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes müssten auch in "Thüringen akzeptiert werden, selbst wenn damit die Strafverfolgung in einzelnen Fällen möglicherweise schwieriger wird."
Huber hatte sich dafür ausgesprochen, diese Form der elektronischen Informationssammlung "so schnell wie möglich" wieder zu aktivieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte die anlasslose Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten von Telefongesprächen für sechs Monate für verfassungswidrig erklärt. Die Telefongesellschaften wurden dazu verpflichtet, die bis dahin gesammelten Daten zu löschen.
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