13.10.2011, 17:31 Uhr | dapd
Zehn Jahre nach seiner Verurteilung wegen der Entführung des Multimillionärs Jan Philipp Reemtsma hatte Thomas Drach am Donnerstag vor dem Hamburger Landgericht erneut einen großen Auftritt. Anstiftung zur versuchten räuberischen Erpressung des eigenen Bruders lautete dieses Mal die Anklage gegen den mittlerweile 51-Jährigen. Drach bestreitet diesen Tatvorwurf. Schließlich gibt er Auskunft über seinen aktuellen Gemütszustand - unter extremsten Sicherheitsvorkehungen nach mehr als zehn Jahren Einzelhaft.
"Albernes Theater" nannte er die neuerliche Anklage, bei der ihm maximal elf Jahre Haft drohen. Die Verhandlung werde nichts ergeben, sagte der schmal gewordene Drach in seinem gewohnten Kölner Dialekt. Er habe nur noch acht Monate abzusitzen, erklärte er.
Drach war als Strippenzieher der Reemtsma-Entführung im März 2001 wegen erpresserischen Menschenraubes zu 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. In der Folge hatte sich seine Haftstrafe wegen zwei weiterer Verurteilungen um mehrere Monate verlängert. Damit könnte er frühestens am 21. Juli 2012 auf freien Fuß kommen.
Sollte ihn das Landgericht in dem neuen Verfahren aber zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilen, könnte eine Sicherungsverwahrung in Betracht kommen. In der am Donnerstag verlesenen Anklageschrift warf Oberstaatsanwalt Karsten Hoffmann Drach vor, aus dem Gefängnis heraus mit zwei Briefen einen Freund zur räuberischen Erpressung seines eigenen Bruders angestiftet zu haben. Demnach sollte der Bekannte nach den Planungen des Angeklagten binnen sechs Monaten von Lutz Drach 30 Millionen Euro erpressen.
"Die geplante Erpressung sollte unmittelbar nach der Haftentlassung von Lutz Drach im Mai 2009 ausgeführt werden", sagte der Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers. Doch dazu kam es nicht, weil Justizbeamte entsprechende Briefe abfingen und an das Landeskriminalamt weiterleiteten.
Als Motiv sieht die Anklage das Ringen um das millionenschwere Lösegeld aus der Reemtsma-Entführung von 1996. Es gehe um familiäre Angelegenheiten, sagte Drach. Sein Bruder schulde ihm Geld, weil er 50 Jahre auf Kosten der Familie gelebt habe. Auch habe sich Lutz Drach nicht an eine Absprache gehalten. Hätte er das getan, hätte er die 30 Millionen, sagte Drach. Er wolle nichts mehr mit seinem Bruder zu tun haben.
Worum es bei der Absprache geht, werde das Gericht jedoch nicht erfahren: "Das haben Sie in den 15 Jahren nicht erfahren, und das werden Sie auch heute nicht erfahren." Lutz Drach hatte etwa sechs Jahre in Haft gesessen, weil er einen Teil des Lösegeldes gewaschen hatte.
Laut Anklage heißt es in einem Brief von Drach an seinen Bekannten: "Wenn du nichts zu tun hast, dann fang mal meinen Bruder ab. Er hat sechs Monate Zeit, 30 Millionen Euro zu besorgen." Wenige Tage später soll er seiner Mutter geschrieben haben: "Ich will nicht, dass die Ratte auch nur einen Euro von meinem Geld ausgibt." Sein Bruder habe 14 Jahre seines Lebens ausgelöscht. Und wenn er raus sei, mache er ihn platt, heißt es weiter. Die Briefe geschrieben zu haben, gab Drach zu.
Für Drachs Anwalt Helfried Roubicek gibt es keinen hinreichenden Tatverdacht. Stattdessen handle es sich bei den Formulierungen lediglich um eine harte Umgangssprache innerhalb der Familie Drach. Strafbar seien sie mit Sicherheit jedoch nicht. Auch sei die Sprache Drachs "ein typisches Beispiel für die unterschiedliche Gedankenwelt von Juristen und Strafgefangenen", sagte Roubicek, der die Einstellung des Verfahrens beantragte. Hier werde nicht interpretiert, sondern unterstellt.
"Auch den neuerlichen Vorwurf der versuchten Anstiftung zur räuberischen Erpressung legen wir so aus, dass Thomas Drach sich um den seiner Einschätzung nach verdienten Lohn aus der Reemtsma-Entführung gebracht sieht", sagte Möllers. Der größte Teil des Lösegeldes von damals - 15 Millionen D-Mark und 12,5 Millionen Schweizer Franken - ist nach wie vor verschwunden.
dapd
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