23.02.2012, 18:05 Uhr | dapd
Bundesweit ist die E-Zigarette auf dem Vormarsch. Rund zwei Millionen Deutsche sind nach Einschätzung des Verbands des deutschen eZigarettenhandels bereits auf die elektronischen Glimmstängel umgestiegen, Tendenz steigend. Das löst bei Fachleuten wie Annett Zielosko ein Kopfschütteln aus. Die junge Frau ist Referentin für Pharmaziewesen im Thüringer Gesundheitsministerium und beschäftigt sich schon länger mit den "Dampfern" und ihren möglichen Nebenwirkungen.
"Für das Ministerium ist es klar, dass nikotinhaltige E-Zigaretten als Arzneimittel einzuschätzen sind", sagt sie. Handel und Verkauf seien damit in Thüringen unzulässig, bei Zuwiderhandlungen drohten den Händlern Haftstrafen von mindestens drei Jahren - was dem normalen Rahmen bei Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz entspricht. Das gleiche gilt für E-Zigaretten, die offen als Mittel zur Raucherentwöhnung angepriesen werden. "Das gilt dann als Arzneimittel nach Präsentation, das Produkt wäre dann ebenfalls zulassungspflichtig".
Nikotinfreie E-Zigaretten, die auch nicht als Hilfe zum Nichtrauchen angeboten werden, gelten nicht als Arzneimittel. Bei den Thüringer Apotheken und im Einzelhandel ist die Verunsicherung indes groß, wie eine Stichprobe zeigt. Während einige Händler die Produkte angesichts der unsicheren Lage vorläufig aus dem Verkehr gezogen haben, wissen andere noch nichts von dem Verkaufsverbot. Andere verweisen auf die umstrittene Rechtslage und verkaufen auch weiterhin nikotinhaltige E-Zigaretten.
Dass die aktuelle Regelung vor allem von vielen Rauchern als willkürlich angesehen wird, ist den Fachleuten klar. "Das Arzneimittelrecht lässt aber keine Ausnahmen zu", sagt Zielosko. "Auch wenn die meisten Leute es nicht als Arzneimittel ansehen." Das größte Problem sei nach wie vor, dass bislang kein Mensch wisse, was beim Verdampfungsprozess überhaupt eingeatmet werde. Wissenschaftlich fundierte Langzeituntersuchungen gibt es nicht, die Inhaltsstoffe variierten zwischen den Produkten. Teilweise gebe es sogar Hinweise auf die Entwicklung von Formaldehyd beim Verdampfungsprozess.
Angesichts solcher Unwägbarkeiten sei die Sorglosigkeit vieler Verbraucher schwer nachvollziehbar. Denn nicht nur im nikotinhaltigen Dampf schlummern unbekannte Risiken, auch die nikotinfreie Variante sei schwer einzuschätzen: "Die inhalative Aufnahme ist eine hochkomplexe Sache". Der Hauptbestandteil "Propylenglycol" gelte zwar eigentlich als unbedenklich. Bei einer Erwärmung auf 600 Grad und der anschließenden Inhalation seien die Folgen jedoch weitgehend unerforscht, sagt Zielosko. Genau wie bei den anderen - oft unbekannten - Inhaltstoffen.
Ungeklärt sei zudem, wer eigentlich die technische Funktion überprüfe, ergänzt ein Ministeriumssprecher. "Immerhin haben die Geräte meist noch nicht einmal ein Prüfsiegel." Auch die Giftnotrufzentrale in Erfurt habe sich bereits zu Wort gemeldet - wegen der Gefahren, die auftreten könnten, wenn ein Kleinkind eine der kleinen Kartuschen mit der Rauchlösung verschluckt.
Es gibt viele ungeklärte Fragen. Ob die Einstufung als Arzneimittel rechtlich durchsetzbar ist, würde sich erst bei einer Klage der E-Zigaretten-Hersteller erweisen. Die Thüringer Landesregierung hofft deshalb auf eine einheitliche Regelung über EU-Richtlinien. Wann eine solche Entscheidung fallen wird, ist aber unklar. Bisher liegen dem Ministerium keine Informationen vor, dass die Europäische Union Studien in Auftrag gegeben hätte, um die Gefahren der E-Zigaretten wissenschaftlich zu untersuchen.
Um die Lage zu klären und den Verbraucherschutz zu verbessern, wollen die Thüringer Grünen nun einen Antrag in den Landtag einbringen. "Ein pauschales Verbot des individuellen Tabakkonsums oder der Nutzung von E-Zigaretten streben wir nicht an", versichert Grünen-Fraktionschefin Anja Siegesmund. Weil viele Verbraucher die Gefahren unterschätzten, müsse die Landesregierung aber mehr Aufklärung betreiben und sich für eine stärkere Erforschung einsetzen. Auch Anforderungen an Qualität und Zusammensetzung gebe es zurzeit keine. Es müsse sichergestellt werden, dass die Inhaltsstoffe unbedenklich seien und keine Zigaretten an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft würden.
Dass angesichts der möglichen strafrechtlichen Konsequenzen demnächst eine Kontrollwelle über den Freistaat hereinbricht, ist vorerst offenbar nicht zu erwarten. "Mit zweieinhalb Personen, die uns für ganz Thüringen zum Vollzug zur Verfügung stehen, ist das einfach nicht leistbar", sagt Zielosko. Wenn die Pharma-Kontrolleure jedoch bei ihrer Arbeit auf entsprechende Produkte stießen, sei eine Verfolgung unumgänglich. Die "Dampfer" wird die Rechtslage in Thüringen hingegen weitgehend kalt lassen: Über das Internet lassen sich die E-Zigaretten auch weiterhin problemlos beziehen - sowohl mit Nikotin als auch ohne.
dapd
zentao schrieb:
am 23. Februar 2012 um 16:39:55
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Fachleute
Jürgen Ruhlmann.
(Nuklearmediziner ist Mitglied im Lungenkrebszentrum Bonn)
und weiß durch seine tägliche Arbeit, was
Zigarettenrauch im menschlichen Körper anrichten kann. Vor rund drei Jahren ist der Professor durch eine Patientin auf die E-Zigarette aufmerksam geworden und hat umfangreiche Studien betrieben.
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zetnao schrieb:
am 23. Februar 2012 um 16:39:33
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Fachleute
„Die E-Zigarette ist eine wunderbare Sache, um schrittweise mit dem Rauchen aufzuhören, gerade für Menschen, die mit anderen
Mitteln den Ausstieg einfach nicht schaffen“, beteuert Ruhlmann. Im Unterschied zu Raucherentwöhnungsmitteln wie Nikotinpflaster müsse hier nicht „auf das Gefühl der Zigarette in der Hand verzichtet werden“. Allerdings falle die Verbrennung weg, was ein „unglaublicher Gesundheitsvorteil ist. Die normale Zigarette hat rund 4000 Inhaltsstoffe, von denen über 70 Krebs erregen
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zetnao schrieb:
am 23. Februar 2012 um 16:39:20
(69)
(6)
Fachleute
Dass Propylenglykol, der Hauptbestandteil der E-Zigarette, der für die Verdampfung benötigt wird, bei E-Zigaretten-Gegnern derart
in der Kritik ist, kann der Mediziner nicht verstehen. „Es gibt anerkannte Studien, die belegen, dass Propylenglykol unbedenklich ist“, sagt Ruhlmann über den Stoff, der in der EU als Lebensmittelzusatz unter der Bezeichnung E 1520 zugelassen und in Hygieneartikeln wie Hautcremes, Zahnpasta, Deos und in medizinischen Inhalatoren enthalten ist. Und in normalen Zigarett
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