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Ehemalige HRE-Aktionäre unterliegen erneut vor Gericht

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Ehemalige HRE-Aktionäre unterliegen erneut vor Gericht

23.02.2012, 14:12 Uhr | dapd

Im Rechtsstreit um die Verstaatlichung der maroden Hypo Real Estate (HRE) haben ehemalige Aktionäre eine weitere Niederlage kassiert. Das Landgericht München wies am Donnerstag ihre Klage ab, die sich gegen den Hauptversammlungsbeschluss vom 2. Juni 2009 richtete. Dieser hatte es dem Bund ermöglicht, seinen Anteil an der Krisenbank von 47 auf 90 Prozent zu erhöhen. Das war die Voraussetzung für das spätere sogenannte Squeeze-Out, das Herausdrängen der verbliebenen HRE-Aktionäre.

In der Finanzmarktkrise hatte der Bund die HRE mit Milliardengarantien vor dem Untergang bewahrt und letztlich verstaatlicht. Auf der Hauptversammlung im Sommer 2009 hatte der Bund die Stimmenmehrheit und beschloss eine Kapitalerhöhung. Die im Zuge dessen neu ausgegebenen Aktien durfte nur der Bund erwerben, die anderen Aktionäre wurden vom Bezug ausgeschlossen.

Die Kläger sahen sich durch die Kapitalerhöhung enteignet. Zudem wurden ihrer Meinung nach ihre Mitwirkungs- und Teilnahmerechte als Aktionäre verletzt, weil die Einberufungsfrist zur Hauptversammlung verkürzt worden sei.

Nach Überzeugung der 5. Handelskammer wurde weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht oder Aktienrecht verstoßen. Eine Enteignung oder unverhältnismäßige Beschränkung des Eigentumsrechts liege nicht vor. Auch die rasche Einberufung der Hauptversammlung sei vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise rechtmäßig gewesen, zumal die von der EU verlangte Frist von 21 Tagen gewahrt worden sei.

Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung kommt nicht überraschend. Das Landgericht hatte den Altaktionären bereits bei früheren Terminen wenig Chancen attestiert. Klägeranwältin Daniela Bergdolt erwägt, in Berufung zu gehen. Zunächst werde sie aber die Urteilsbegründung genau prüfen, sagte sie nach der Verkündung.

Bereits mit Klagen gegen den Zwangsausschluss waren frühere HRE-Aktionäre gescheitert. Das Squeeze-Out der HRE-Aktionäre wurde bereits in letzter Instanz als rechtmäßig bestätigt.

Die HRE beschäftigt die Justiz aber weiter. Unter anderem haben Aktionäre gegen die Höhe der Abfindung geklagt, die sie beim Squeeze-Out erhielten. Der ehemalige Bank-Chef Georg Funke klagt gegen seinen Rauswurf und Aktionäre wiederum gegen die Bank, der sie vorwerfen, sie vor der Beinahe-Pleite falsch informiert zu haben.

(Aktenzeichen: 5 HK O 12377/09)


dapd  

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