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EKD beschließt Streikverbot in diakonischen Einrichtungen

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EKD beschließt Streikverbot in diakonischen Einrichtungen

09.11.2011, 15:55 Uhr | dapd

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat ein Streikverbot für Mitarbeiter in diakonischen Einrichtungen beschlossen. Damit geht die Kirche weiter auf Konfrontation zur Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die ein Streikrecht in kirchlichen Betrieben gerichtlich durchsetzen will.

Nach "lebhafter Diskussion" habe die Synode am Mittwoch in Magdeburg ein entsprechendes Gesetz zum Arbeitsrecht für die 435.000 Diakonie-Mitarbeiter verabschiedet, teilte die EKD mit. Während die Diakonie den Beschluss begrüßte, warnte ver.di vor einer Zuspitzung des Konflikts.

Die Kirche wolle im Arbeitsrecht ihren Sonderweg, den sogenannten Dritten Weg, fortsetzen, hieß es. Dieser sieht die Festlegung von Arbeitsbedingungen in paritätisch besetzten Kommissionen vor. In Konfliktfällen ist eine verbindliche Schlichtung vorgeschrieben. Im Gegenzug sind Streik und Aussperrung verboten.

Zugleich verabschiedete die Synode eine Erklärung, um Schwarze Schafe unter den diakonischen Einrichtungen ausfindig zu machen und notfalls aus dem Diakonischen Werk ausschließen zu können. "Missstände wie Outsourcing mit Lohnsenkungen, ersetzende Leiharbeit und nicht hinnehmbare Niedriglöhne müssen zu ernsthaften Konsequenzen führen", heißt es in der Erklärung.

In der vorangegangenen Debatte hatten Synodenvertreter durchaus Kritik an dem Gesetz geäußert, mit dem bereits bestehende Regelungen der Landeskirchen vereinheitlicht werden sollen. Es wurde einem Kirchensprecher zufolge vor allem auf das Beispiel der Nordelbischen Landeskirche verwiesen, die auf übliche Tarifverträge setzt. Nach Ansicht von EKD-Präses Katrin Göring-Eckardt ist der Synode mit der Debatte über das Gesetz "ein wirklicher Aufbruch gelungen". Die Verabschiedung mit breiter Mehrheit habe die "Tür aufgestoßen zu einem solidarischen Neuanfang bei der Praktizierung des Dritten Weges".

Der Konflikt zwischen ver.di und der Kirche um den "Dritten Weg" eskalierte vor zwei Jahren. Nachdem die Gewerkschaft im Mai 2009 zu Warnstreiks in diakonischen Einrichtungen aufgerufen hatte, streiten sich die Parteien vor Gericht um die Zulässigkeit solcher Arbeitskampfmaßnahmen. Zuletzt gab das Landesarbeitsgericht Hamm im Januar 2011 der Gewerkschaft recht. Der Fall liegt derzeit bei Bundesarbeitsgericht in Erfurt und könnte bis nach Karlsruhe und Straßburg getragen werden.

Die Gewerkschaft ver.di bedauerte daher die Entscheidung vom Mittwoch. Damit werde der Konflikt in vielen kirchlichen Wirtschaftsbetrieben und Einrichtungen um die Gewährung von Grundrechten weiter zugespitzt, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke in Berlin. Die Beschäftigten und ver.di würden diese vordemokratische Praxis nicht hinnehmen.

Es sei mehr als fragwürdig, dass die EKD trotz erheblicher Missstände und offenkundiger Mängel weiter auf ihrem tarifrechtlichen Sonderweg beharre: "Der Dritte Weg führt in die Sackgasse." Der Versuch des Gesundbetens gravierender Missstände in kirchlichen Einrichtungen sei zum Scheitern verurteilt.

Der Präsident des Diakonischen Werkes der EKD, Johannes Stockmeier, begrüßte hingegen den Beschluss zum Arbeitsrecht. "Die Synodalen haben damit den Dritten Weg in Kirche und Diakonie gestärkt."


dapd  

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Kommentare (1)

zum Forum

Thema: "EKD beschließt Streikverbot in diakonischen Einrichtungen"

Zauberkiste schrieb: am 9. November 2011 um 17:08:30
(0) (0) Sonderweg...
Mit welchem Recht setzen sich Kirchen über alle Arbeitsgesetze und sonst gültigen Vorschriften hinweg? Schon im GG steht, alle
Menschen sind gleich. Die Kirchenheinis denken aber, sie sind gleicher ??? Ich bewundere die Menschen an der Basis, die jeden Tag die schwere Arbeit z.B. in der Pflege leisten, aber ich verachte die Kirchen an sich... Jeder deren Mitarbeiter sollte kündigen, dann können die Damen und Herren der EKD endlich selber die Hände schmutzig machen....
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