14.02.2012, 21:13 Uhr | dapd
Die Flachglas Torgau GmbH (Kreis Nordsachsen) will weiterhin Einsicht in Unterlagen des Bundesumweltministeriums nehmen. Das erklärte der Anwalt des Unternehmens, Stefan Altenschmidt, am Dienstag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dapd. Zwar habe der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Ministerien der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen wie etwa Emissionsdaten verweigern dürfen, solange diese Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahren sind.
Nach Angaben von Altenschmidt bedeutet dies aber, dass das Ministerium nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens alle Unterlagen der Öffentlichkeit zugänglich machen muss. Er räumte ein, dass die Mitteilung des Gerichts zu dem Verfahren den Eindruck erwecken konnte, dass das von ihm vertretene Unternehmen unterlegen sei. Das Gegenteil aber wäre der Fall, sagte der Umweltrechtler. Auf die Vertraulichkeit von Beratungen könne sich das Ministerium nun weitaus schwieriger berufen. Allerdings hatte der Gerichtshof auch festgestellt, dass das Ministerium die Übermittlung der Informationen aus anderen, durch EU-Recht gedeckten Gründen verweigern könne.
Das sächsische Unternehmen nimmt am Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgas teil und möchte Auskünfte darüber erhalten, unter welchen Umständen das für den Handel mit diesen Zertifikaten zuständige Umweltbundesamt in den Jahren 2005 bis 2007 Entscheidungen über deren Zuteilung erlassen hat. Die Firma beantragte Zugang zu internen Vermerken und Stellungnahmen sowie zum Schriftverkehr einschließlich des E-Mail-Verkehrs mit dem Umweltbundesamt.
Das Torgauer Unternehmen hatte sich auf das Umweltinformationsgesetz berufen, das eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 in deutsches Recht überführt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht, das über den Rechtsstreit in letzter Instanz zu entscheiden hat, hatte den Europäischen Gerichtshof gebeten, zu präzisieren, in welchem Umfang die Mitgliedstaaten das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Umweltinformationen einschränken können. Altenschmidt geht nach eigenen Worten davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht nun zu Gunsten von Flachglas Torgau entscheiden werde.
Der Europäische Gerichtshof machte in seiner Entscheidung deutlich, er habe berücksichtigt, dass in den EU-Ländern die Information der Bürger im Verlauf der Gesetzgebungsverfahren in der Regel hinreichend gewährleistet ist. Sobald aber das Gesetzgebungsverfahren mit der Verkündung des Gesetzes abgeschlossen sei, könne sich das Ministerium nicht mehr auf diese Ausnahme berufen. Das Gericht führte aus, wenn die Umweltinformationen dann zur Verfügung gestellt würden, könnten sie den ordnungsgemäßen Ablauf dieses Verfahrens grundsätzlich nicht mehr beeinträchtigen. Eine nachgelagerte Informationspflicht könne entstehen.
dapd
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