10.02.2012, 13:34 Uhr | dapd
Angesichts der von Neonazis begangenen Morde wollen fünf Bundesländer die sogenannte Hasskriminalität stärker als bisher mit Mitteln des Strafrechts bekämpfen. Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen brachten am Freitag einen Antrag in den Bundesrat ein, menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe von Tätern als besondere Umstände in das Strafgesetzbuch aufzunehmen.
Sie sollen im Rahmen der Strafzumessung als strafverschärfend berücksichtigt werden. Weil Hasskriminalität in besonderem Maße geeignet sei, den sozialen Frieden zu stören, müsse das Strafrecht dem "erhöhten Unrechtsgehalt" stärker als bisher Rechnung tragen. Der Antrag wird zunächst in den Ausschüssen der Länderkammer beraten.
dapd
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Attraktive und sportive Mode für Sie und Ihn: kompromisslose Qualität, die überzeugt. zum Special
Zeigen Sie Flagge - alles für die per- fekte EM-Party in Schwarz-Rot-Gold.
von GINGAR.de
Nie wieder offline - endlos surfen & simsen. Nummer mitnehmen und 25,- € sichern. von congstar.de