19.01.2011, 11:29 Uhr | DAPD
Nürnberg (dapd-bay). Der Neumarkter Getränkehersteller Lammsbräu darf sein Mineralwasser nicht mehr als Biomineralwasser in den Verkehr bringen. Er muss zudem auf ein von einer privaten Qualitätsgemeinschaft vergebenes Bio-Siegel auf den entsprechenden Flaschenetiketten verzichten, wie die 3. Zivilkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth am Mittwoch entschied. Die Bezeichnung Biomineralwasser für natürliches Mineralwasser verstoße gegen die Mineral- und Tafelwasserverordnung und sei irreführend, heißt es in der Urteilsbegründung.
Das private Siegel wiederum verstoße gegen das Öko-Kennzeichengesetz. Mit seiner Entscheidung gab das Gericht einer Unterlassungsklage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs recht. Sollte Lammsbräu gegen das Urteil verstoßen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise bis zu sechs Monaten Gefängnis. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Lammsbräu-Geschäftsführerin Susanne Horn sagte auf Anfrage, sie prüfe zunächst die Urteilsbegründung und werde dann über eine Revision entscheiden.
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