14.02.2012, 13:11 Uhr | dapd
Der Lückenschluss zwischen der A 2 und der A 30 bei Bad Oeynhausen ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Minden untersagte dem Bund und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW in einem am Dienstag veröffentlichtem Beschluss vorerst, für den Bau des Autobahnabschnitts das Grundstück eines Unternehmers zu nutzen, der sich gegen die Nutzung wehrt.
Am 20. Februar sollten die Arbeiten auf dem Grundstück beginnen. Bis dahin werde das Gericht wohl endgültig entscheiden, ob es dem Unternehmer vorläufigen Rechtsschutz gewährt und damit die Bauarbeiten auf dem Grundstück verhindert, sagte ein Gerichtssprecher.
(Az.: 1 L 79/12)
dapd
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