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Greenpeace darf Müller-Milch als "Gen-Milch" bezeichnen

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Greenpeace darf Müller-Milch als "Gen-Milch" bezeichnen

22.09.2010, 15:51 Uhr | DDP

Karlsruhe (dapd). Die Umweltorganisation Greenpeace darf Milch des Molkereikonzerns Müller als "Gen-Milch" bezeichnen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Greenpeace könne sich dabei auf den Schutz der Meinungsfreiheit berufen, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Die Karlsruher Richter bestätigten ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom März 2008. Die Verfassungsbeschwerde von Müller wurde verworfen.

Das Verfassungsgericht erklärte, der Begriff "Gen-Milch" dürfe als "schlagwortartige Äußerung" angesehen werden, die ihren genauen Sinn erst in einer Gesamtkampagne erhalte. Hier habe Greenpeace aber immer von den Futtermitteln der Kühe gesprochen. Überdies verzichteten die Unternehmen der Müller-Gruppe jedenfalls nicht im gesamten Produktionsprozess auf gentechnische Verfahren. Somit entbehre "die Kritik an ihrem Geschäftsgebaren nicht jeglicher zutreffender Tatsachengrundlage", schrieb das Verfassungsgericht. Bei möglichen Risiken der gentechnischen Verfahren in der Lebensmittel-Herstellung handele es sich zudem um ein Thema von hohem öffentlichen Interesse.

Greenpeace hatte in öffentlichen Aktionen Milch des Molkereikonzerns als "Gen-Milch" bezeichnet, weil in den Müller-Produkten Milch von Kühen verarbeitet wird, die auch gentechnisch veränderte Futtermittel bekommen haben, insbesondere Genmais. Die Unternehmensgruppe sah in der Formulierung jedoch eine "unwahre Tatsachenbehauptung", dass die verarbeitete Milch ihrerseits gentechnisch behandelt sei. Müller verlangte ein Verbot der Äußerungen, weil diese geschäftsschädigend seien. In ihrer Verfassungsbeschwerde hatte die Unternehmensgruppe mit Sitz in Fischach-Aretsried unter anderem eine Verletzung ihres Grundrechts auf Berufsfreiheit gerügt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch keine Bedenken gegenüber dem Urteil des Bundesgerichtshofs und dessen Deutung des Begriffes "Gen-Milch". Der BGH hatte "Gen-Milch" als "substanzarm" bewertet. Sein Bedeutungsgehalt ergebe sich erst aus dem Zusammenhang, in dem er geäußert worden sei. Danach - so der BGH - enthalte die beanstandete Formulierung keine unwahre Tatsachenbehauptung. Denn Greenpeace habe bei allen Aktionen zum Ausdruck gebracht, dass sich der Protest gegen die Verwendung von gentechnisch veränderten Futtermitteln richte. Auf den Vorwurf, die Milch selbst sei gentechnisch verändert, könne nicht geschlossen werden.

dapd


DDP  

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