15.03.2011, 15:32 Uhr | dapd
Düsseldorf (dapd-nrw). Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hat zurückhaltend auf das Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs zum rot-grünen Nachtragshaushalt 2010 reagiert. "Wir schauen uns das genau an", sagte Kraft am Dienstag in Düsseldorf. Man respektiere den Richterspruch, gehe aber weiterhin von einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts aus.
Die Richter hatten zuvor geurteilt, der rot-grüne Nachtragshaushalt sei verfassungswidrig und damit nichtig. Sie monierten, dass der Nachtragshaushalt wegen einer Überschreitung der Kreditgrenze gegen die Landesverfassung verstoße. Aus Sicht der Richter konnten SPD und Grüne nicht ausreichend nachweisen, dass die von ihnen geplante Neuverschuldung zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts nötig ist.
Am Abend will nach dapd-Informationen der rot-grüne Koalitionsausschuss in Düsseldorf über das Urteil beraten. Vor der Urteilsverkündung der Richter hatten sowohl SPD als auch CDU offen mit Neuwahlen gedroht.
dapd
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