30.08.2011, 17:51 Uhr | dapd
Erfurt (dapd-lth). Nach der erforderlichen Anhörung hat das Haushaltsbegleitgesetz am Dienstag das Kabinett passiert. Es seien noch einmal einige Passagen präzisiert worden, sagte Finanzminister Wolfgang Voß (CDU). Ziel der Änderungen sei ein weiterer Abbau der Bürokratie.
So wird in dem Gesetz wird mit Blick auf die umstrittene Stiftung Familiensinn der Vermögensentzug oder die -umschichtung bei Stiftungen öffentlichen Rechts neu organisiert. In der Folge ist geplant, der Stiftung ihr Kapital zu entziehen. Die Hälfte der insgesamt 34 Millionen Euro werde in den Haushalt 2012 fließen. Die restliche Summe solle dann später aufgelöst werden und in einen der Folgehaushalte fließen.
Im Gegenzug wird die Stiftung, deren Gründungsakt der Rechnungshof beanstandet hatte, von einer Kapital- in eine Einkommensstiftung umgewandelt und fortan mit jährlich 1,8 Millionen Euro bezuschusst. An der Aufgabenerfüllung werde sich nichts ändern, versicherte Voß.
Darüber hinaus wird durch das Gesetz die Zusammenlegung der Arbeitsgerichte von derzeit sechs auf vier Standorte geregelt. Dabei werden Jena und Gera sowie Eisenach und Suhl fusionieren. Dies bringe Einsparungen im sechsstelligen Bereich. Auch die Einstellung und Versetzung von Beamten wird angepasst.
Schließlich wird auch die Auflösung der Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen vor dem Hintergrund der Wiedervereinigung zum 1. Januar 2012 geregelt. Die gestellten Anträge seien nahezu vollständig abgearbeitet, sagte Voß. Die Zahl der Stellen soll von derzeit rund 140 auf 9 im Jahr 2016 sinken.
Zugleich erneuerte Voß seine Pläne für einen Doppelhaushalt 2013/14. Nachdem Vize-Regierungschef Christoph Matschie (SPD) dies abgelehnt hatte, mahnte Voß eine sachliche Auseinandersetzung sowie die Abwägung aller Vor- und Nachteile an.
Thüringen plant für das kommende Jahr mit einem Haushalt in Höhe von rund neun Milliarden Euro, 490 Millionen Euro weniger als 2011.
dapd
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