14.02.2012, 11:08 Uhr | dapd
Das Bundesverfassungsgericht hat das neue System der Professorenbesoldung beanstandet. Die Karlsruher Richter erklärten am Dienstag im konkreten Fall die Bezahlung der Hochschulprofessoren in Hessen in der zweithöchsten Besoldungsgruppe W 2 für verfassungswidrig. Sie verstoße gegen das im Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip, wonach Beamten lebenslang ein angemessener Lebensunterhalt gezahlt werden muss.
"Die gewährte Besoldung ist evident unzureichend", heißt es im Urteil. Die Grundgehaltssätze der W-Besoldung seien "zu niedrig". Der Gesetzgeber müsse verfassungskonforme Regelungen treffen, die spätestens am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Die W-Besoldung ist im Gegensatz zum früheren C-Besoldungssystem vom Dienstalter des Professors unabhängig. Das neue zweigliedrige Vergütungssystem sieht ein Mindestgrundgehalt vor, das allerdings rund 25 Prozent niedriger ist als beim alten System. Zudem können variable Leistungsbezüge gewährt werden, etwa für "besondere Leistungen" in Forschung, Lehre oder Nachwuchsförderung sowie für Funktionen in der Selbstverwaltung oder Leitung einer Hochschule.
dapd
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Acht Flaschen 2007er San Martino plus Dekanter jetzt für nur 49,- € statt 78,10 €. von Hawesko
24,6 cm Tablet-PC mit Android 4.0, 1 GHz Prozessor inkl. Ledertasche für nur 229,- €. bei euronics
Nie wieder offline - endlos surfen & simsen. Nummer mitnehmen und 25,- € sichern. von congstar.de