07.10.2010, 15:42 Uhr | DDP
Essen (dapd). Karstadt-Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg erhält für die Rettung der Essener Warenhauskette insgesamt netto 27,2 Millionen Euro. Das bestätigte am Donnerstag sein Sprecher Thomas Schulz der Nachrichtenagentur dapd.
Der Vergütungsanspruch eines Insolvenzverwalters richtet sich nach dem Wert des vorhandenen Vermögens am Ende des Verfahrens und muss vom zuständigen Amtsgericht genehmigt werden. Nach der "Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung" erhält der Verwalter von den ersten 25.000 Euro 40 Prozent. Danach sinkt der Anteil aber rasch. Bei Summen über 50 Millionen Euro stehen ihm nur noch 0,5 Prozent zu. Allein aufgrund dieser Berechnung hätte Görg Anspruch auf 5,4 Millionen Euro.
Doch sind erhebliche Zuschläge möglich, wenn das Insolvenzverfahren für den Verwalter überdurchschnittlich aufwendig ist. Und Görg hatte bei Karstadt einiges zu tun. Immerhin mussten 120 Warenhäuser mit 25.000 Mitarbeitern gemanagt, 13 Filialen geschlossen, Verhandlungen mit tausenden Gläubigern geführt und ein Käufer gesucht und gefunden werden. Dies führte im Karstadt-Verfahren zu der Vervielfachung des Honorars auf mehr als 27 Millionen Euro.
Nach den Worten von Görgs Sprecher hätte die Entlohnung sogar noch deutlich höher ausfallen können. Die Insolvenzordnung hätte nach seinen Worten sogar ein Honorar von 50 Millionen Euro zugelassen. Von dem Geld muss Görg allerdings auch sein umfangreiches Team bezahlen. In einem Interview hatte er kürzlich deshalb auch die hohe Entlohnung verteidigt: "Es hat eine Fülle von Menschen unter enormer Anspannung und mit großer Verantwortung dafür gearbeitet und erhebliche Risiken in Kauf genommen. So ungerecht empfinde ich die Vergütung also nicht", sagte er.
dapd
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