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Keine Revision im Fall des Fünffachmörders aus Henstedt-Ulzburg

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Keine Revision im Fall des Fünffachmörders aus Henstedt-Ulzburg

14.02.2012, 12:46 Uhr | dapd

Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen keine Rechtsmittel gegen die Verurteilung des Serienmörders aus Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg) zu lebenslanger Haft einlegen. Damit wird die Entscheidung des Kieler Landgerichts vom 8. Februar rechtskräftig. Das Schwurgericht hatte den 65-Jährigen des Mordes in fünf Fällen schuldig gesprochen, die von der Staatsanwaltschaft beantragte besondere Schwere der Schuld aber verneint.

In der Urteilsbegründung sind bezüglich der besonderen Schwere der Schuld nach Ansicht der Kieler Staatsanwaltschaft keine Rechtsfehler erkennbar, die eine Revision gerechtfertigt hätten. Es handele sich bei der Entscheidung der Kammer "vielmehr um eine auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft vertretbare Bewertung", sagte eine Sprecherin am Dienstag.

Die Verteidiger hatten das Urteil dem Serienmörder ausführlich erörtert. "Unserem Mandanten ist bewusst, welch unermessliches Leid die Hinterbliebenen der Opfer erfahren haben. Er weiß, dass die damaligen Emotionen durch den jetzt abgeschlossenen Prozess wieder durchlebt haben", teilten die Verteidiger mit. Ihr Mandant wolle sich öffentlich bei den Hinterbliebenen entschuldigen.

Hans-Jürgen S. hatte gestanden, zwischen 1969 und 1984 in der Region nördlich von Hamburg und in der Hansestadt fünf Frauen aus sexuellen Motiven getötet zu haben. Erst im vergangenen Jahr waren die Ermittler ihm auf die Spur gekommen. Hintergrund der Taten waren laut einem Gutachter Frustrationen und Kränkungen.

Nach seinem fünften Mord im Jahr 1984 an der 18-jährigen Schwesternschülerin Gabriele S. hatte Hans-Jürgen S. noch 27 Jahre unentdeckt gelebt, zuletzt nur rund einen Kilometer entfernt von der Mutter der Schwesternschülerin.

Durch verfeinerte DNA-Untersuchungsmethoden kamen ihm die Ermittler auf die Spur: Eine Speichelprobe seines Bruders wurde dem heute 65-Jährigen zum Verhängnis - sie ähnelte seinem eigenen Erbmaterial. In Haft gestand er vier weitere Morde aus dem Zeitraum 1969 bis 1972.

In den ersten vier Fällen zwischen 1969 und 1973 tötete der Mann nördlich von Hamburg und in der Hansestadt die jungen Frauen jeweils zuerst, bevor er sich an ihnen verging oder es zumindest versuchte. Mit dem ersten Opfer hatte er seinen ersten Geschlechtsverkehr überhaupt. Später war er lange Zeit verheiratet und lebte bis zu seiner Überführung unauffällig.

Sein letztes Opfer 1984 vergewaltigte er zunächst, bevor er die Anhalterin tötete, um seine Entdeckung durch die Polizei zu verhindern. Die Leichen legte er teilweise an entfernten Orten ab. Das Gericht sah teilweise mehrere Mordmerkmale als vorliegend an.


dapd  

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