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Klage gegen Flugrouten über Hessen und Rheinland-Pfalz

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Klage gegen Flugrouten über Hessen und Rheinland-Pfalz

09.02.2012, 17:50 Uhr | dapd

Hessische und rheinland-pfälzische Kommunen klagen gemeinsam gegen die neuen An- und Abflugrouten am Frankfurter Flughafen. "Wir wollen eine neue Abwägung über Fluglärm und die Verteilung des Lärms", sagte Rechtsanwalt Bernhard Schmitz am Donnerstag im hessischen Nauheim. Zudem gehe es um eine Beteiligung der Kommunen an den Entscheidungen. Schmitz verwies auf eine Steigerung des Fluglärms und eine erhöhte Belastung mit Luftschadstoffen durch die neuen Flugrouten seit Inbetriebnahme der neuen Landebahn Ende Oktober.

An der Feststellungsklage gegen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung beteiligen sich aus Hessen die Stadt Groß-Gerau sowie die Gemeinden Nauheim und Trebur, aus Rheinland-Pfalz fünf Kommunen aus dem Landkreis Mainz-Bingen. Zudem sind fünf Privatkläger dabei. Sie wehren sich vor allem gegen die sogenannte Südumfliegung, durch welche ihre Region stärker belastet wird.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel bestätigte den Eingang der Klagen. Sie gingen nun dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zur Stellungnahme und Erwiderung zu, sagte ein Sprecher auf Anfrage.

Mit der Klage solle die Rechtswidrigkeit von drei Verordnungen, die das An- und Abflugverfahren für den neu ausgebauten Flughafen regelten, gerichtlich festgestellt werden, sagte Schmitz. Er bemängelte unter anderem eine fehlende Beteiligung der Kommunen. Im Falle eines Erfolges müsse eine neue Abwägung stattfinden. Zudem seien die neuen Flugrouten dann rechtswidrig und die neue Landebahn müsse stillgelegt werden.

Vertreter der klagenden Kommunen forderten eine ausgeglichenere Verteilung der Lasten des Fluglärms und eine gerechte Abwägung wirtschaftlicher Interessen mit den Belastungen der Bürger. Zudem warfen sie hessischen Behörden, der hessischen Landesregierung und dem Flughafenbetreiber Fraport Wortbruch beim Thema Fluglärm vor. Als für sie entscheidend nannten sie neben der Frage der Flugrouten ein absolutes Nachtflugverbot.

Unter anderem darüber verhandelt im März das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Vorher kommt in die Klage der Kommunen gegen die Flugrouten wohl keine Bewegung. "Wir wollen die Rechtsprechung aus Leipzig abwarten", sagte Anwalt Schmitz. Auch der Sprecher des VGH sagte, vorher passiere nichts.

Unterstützung erhielten die Kommunen für ihre Klage von den Grünen im hessischen Landtag. Bei der Festlegung von Flugrouten müsse ein weitgehender Lärmschutz weitgehend berücksichtigt werden statt dies wie bisher allein unter dem Kriterium des flüssigen Luftverkehrs zu entscheiden, sagte der Abgeordnete Frank Kaufmann.

Unterdessen sorgt die Frage von Nachtflügen weiter für Streit. Die hessischen Unternehmerverbände (VhU) sprachen sich gegen ein striktes Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen aus. "Zu einem Weltflughafen passt kein totales Nachtflugverbot, geschweige denn weitergehende Beschränkungen", sagte der VhU-Hauptgeschäftsführer Volker Fasbender. Der SPD-Landesvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel erinnerte die Unternehmensverbände daraufhin daran, dass auch sie an der Mediation teilgenommen hätten und entsprechend zu den Ergebnissen stehen müssten, insbesondere zum Nachtflugverbot.


dapd  

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