25.01.2011, 15:54 Uhr | DAPD
Hannover (dapd-nrd). Die umstrittene Krebsärztin Mechthild Bach, die sich vor dem Landgericht Hannover wegen 13-fachen Totschlags verantworten musste, ist tot. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hildesheim wurde 61-jährige Internistin am Montagnachmittag gegen 15.00 Uhr tot in ihrem Wohnhaus in Bad Salzdetfurth aufgefunden. Nach ersten Ermittlungen deute alles auf einen Suizid hin, erklärte die Ermittlungsbehörde. Die notwendigen weiteren Ermittlungen habe die Polizei in Hildesheim übernommen.
Der Präsident des Landgerichts Hannover, Dieter Schneidewind, regierte bestürzt auf den Tod der Medizinerin, die nach einem geplatzten ersten Prozess zum zweiten Mal in Hannover vor Gericht stand. "Es ist tragisch, dass sich Frau Bach in so einer aussichtslosen Situation gesehen hat", sagte Schneidewind der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (Dienstagausgabe).
Bach soll laut Anklagen in den Jahren 2002 und 2003 insgesamt 13 schwer kranke Patienten durch zu hohe Gaben an Morphium und Valium getötet haben. Das Landgericht hatte vergangene Woche im seit Oktober 2009 laufenden zweiten Prozesses gegen die Internistin Zwischenbilanz gezogen und erklärt, dass in zwei der angeklagten Todesfälle auch eine Verurteilung wegen Mordes infrage komme.
Beide Prozesse gegen die Internistin waren von heftigen Streit renommierter Schmerzspezialisten geprägt, die Anklage wie Verteidigung als medizinische Gutachter aufgeboten hatten. Bach hatte von 1987 bis 2003 in einer Klinik in Langenhagen bei Hannover als Belegärztin praktiziert und war bei einem Teil der Angehörigen ihrer meist todkranken Patienten sehr beliebt. Bei Beginn des ersten Prozesses im Februar 2008, damals noch wegen achtfachen Totschlags, verlangten Angehörige einen Freispruch.
Andere Angehörige traten allerdings in beiden Prozessen gegen die Internistin als Nebenkläger auf. Im zweiten Prozess lieferte die Staatsanwaltschaft eine zweite Anklage mit weiteren Totschlagvorwürfen nach. Die Internistin geriet 2003 durch Ermittlungen der AOK Niedersachsen wegen hoher Morphingaben in den Verdacht der verbotenen Sterbehilfe. Sie saß 2004 drei Wochen lang in Untersuchungshaft und wurde dann gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt.
Der zweite Prozess vor dem Landgericht Hannover nahm am 50. Verhandlungstag am vergangenen Dienstag eine überraschende Wendung. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch erklärte, dass in zwei der angeklagten Todesfälle auch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht komme. Damit drohte Bach erstmals eine lebenslange Haftstrafe.
Das Gericht hatte bis zur Zwischenbilanz nur 6 der angeklagten 13 Todesfälle behandelt. Für alle sechs Fällen ging Rosenbusch davon aus, "dass die Patienten nicht eines natürlichen Todes gestorben sind". Es gebe erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die Internistin den Tod der sechs Patienten durch Gaben von Morphium und Valium herbeigeführt und den vorzeitigen Tod auch gewollt habe. In keinem Fall hätten sich jedoch Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es dem Willen der Patienten entsprochen habe zu sterben.
Zwei der allesamt schwer kranken Patienten seien bei klaren Bewusstsein gewesen, als sie die tödlichen Medikamente erhalten hätten, sagte der Richter zudem. "Sie wussten nichts von diesen Gaben", betonte er. Da diese Patienten arg- und wehrlos gewesen sein könnten, komme eine heimtückische Tötung in Betracht und damit eine Verurteilung wegen Mordes.Eine das Leben verkürzende Schmerzmittelbehandlung habe ihre Grenze, wenn der Schmerz beseitigt sei. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass die Internistin diese Grenze beachtet habe.
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