03.11.2010, 13:27 Uhr | DDP
Nürnberg (dapd-bay). Im Streit des Neumarkter Getränkeherstellers Lammsbräu mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs um die Bezeichnung "Biomineralwasser" zeichnet sich eine gütliche Einigung ab. Zum Auftakt des Zivilprozesses am Mittwoch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zeigten sich beide Seiten zu einem Vergleich bereit. Bis 15. Dezember soll Lammsbräu einen Vergleichsvorschlag vorlegen.
Der Getränkehersteller aus der Oberpfalz ist von der im hessischen Bad Homburg ansässigen Wettbewerbszentrale auf Unterlassen der Bezeichnung "Biomineralwasser" für zwei seiner Produkte verklagt worden. Die Wettbewerbszentrale wirft Lammsbräu vor, die Verbraucher mit dieser Bezeichnung irrezuführen. Wasser werde anders als landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht angebaut oder hergestellt und falle daher auch nicht unter die EU-Öko-Verordnung. Außerdem verwende Lammsbräu auf seinen Flaschen ein Bio-Siegel, das dem offiziellen Kennzeichen sehr ähnlich sei.
Der Getränkehersteller bestreitet dagegen eine Irreführung. Die Mehrheit der Verbraucher wisse, dass "Bio" mit Agrarerzeugnissen zu tun habe und daher - noch - keine offizielle Kennzeichnung für Wasser sei, sagte Lammsbräu-Inhaber Franz Ehrnsperger. Das Prädikat "Bio" sei aber gerechtfertigt, weil das aus der Neumarkter Kristallquelle geförderte Wasser von besonders guter Qualität sei. Es sei besonders rein und sauber und unterschreite die gesetzlichen Grenzwerte für natürliches Mineralwasser deutlich. Außerdem werde die Quelle jedes Jahr nach strengen ökologischen Gesichtspunkten kontrolliert.
Laut Lammsbräu ist das "Biomineralwasser" mit und ohne Kohlensäure seit über einem Jahr im Handel. Der Verkaufspreis pro 0,75 Liter-Flasche liegt zwischen 0,80 und 1,00 Euro. Das auf den Flaschen verwendete Bio-Siegel wurde von einer privaten Qualitätsgemeinschaft entworfen, die auch ein Zertifizierungssystem entwickelte. Dieses könnte nach Auffassung des Getränkeherstellers mittelfristig Eingang in die Gesetzeslage finden. "Den gleichen Prozess wie jetzt haben wir vor 25 Jahren mit unserem Öko-Bier" geführt", sagte Ehrnsperger nach der Verhandlung vor Journalisten.
Nach Auffassung des Vorsitzenden Richters der 3. Zivilkammer, Horst Rottmann, stimmt das private Öko-Logo allerdings in weiten Teilen mit dem offiziellen Öko-Kennzeichen überein und kann daher leicht verwechselt werden. Es verstoße damit gegen die EU-Öko-Kennzeichen-Verordnung und müsse geändert werden, betonte er.
Außerdem erwecke die Bezeichnung "Bio" bei den Verbrauchern den Eindruck, es mit einem besonders reinen, unbehandelten Lebensmittel zu tun zu haben, das frei von Zusatzstoffen sei. Dies treffe allerdings auf jedes natürliche Mineralwasser zu. Es bestehe somit die Gefahr, dass die Bezeichnung "Biomineralwasser" die zulässige Bezeichnung "Natürliches Mineralwasser" verdränge, sagte Rottmann.
Um zu einer gütlichen Einigung zu kommen, schlug er vor, dass Lammsbräu seine bereits im Handel befindlichen "Biomineralwasser"-Flaschen weiterverkaufen könne, allerdings keine weiteren Flaschen mit den alten Etiketten in Umlauf bringen dürfe. Lammsbräu muss nun bis 15. Dezember Entwürfe für neue Etiketten vorlegen - mit einem geänderten Bio-Logo und der Bezeichnung "Natürliches Mineralwasser" auf der Vorder- statt der Rückseite.
Die Zusatzbezeichnung "Biomineralwasser" könne bestehen bleiben, wenn auf dem Etikett eindrücklich darauf hingewiesen werde, dass sie von einer privaten Qualitätsgemeinschaft vergeben worden sei, sagte Rottmann. Eine Entscheidung will das Gericht am 19. Januar 2011 verkünden.
dapd
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