29.11.2010, 13:54 Uhr | DAPD
Hannover (dapd-nrd). Niedersachsen hat als erstes Bundesland eine staatlich anerkannte Weiterbildung für Familienhebammen eingeführt. Um den ab sofort geschützten Berufstitel tragen zu dürfen, müssen Geburtshelfer künftig eine Weiterbildung von 400 Stunden nachweisen, wie das niedersächsische Sozialministerium am Montag mitteilte. Ziel sei es, Familienhebammen als feste Partnerinnen in der Jugendhilfe zu etablieren, sagte Sozialministerin Aygül Özkan (CDU) am Montag in Hannover.
Erste Weiterbildungsgänge sollen im April 2011 beginnen. Von Familienhebammen betreut werden sollen schwangere Frauen, Mütter und deren Kinder, die besonderen gesundheitlichen oder sozialen Risiken ausgesetzt sind. Die Betreuung endet laut Sozialministerium nicht wie im Regelfall acht Wochen nach der Geburt, sondern kann bis zum vollendeten 1. Lebensjahr fortgesetzt werden.
Familienhebammen sollten künftig in jeder niedersächsischen Kommune zum Einsatz kommen, sagte Özkan. Durch die Weiterbildung würden die Zugangsvoraussetzungen und die Inhalte der Ausbildung auf ein verbindliches einheitliches Niveau gestellt. Mit der vom Land geförderten Stiftung "Eine Chance für Kinder" wurden in Niedersachsen bereits 220 Geburtshelfer zur Familienhebamme fortgebildet. "Diese Zahl stellt im Vergleich zu anderen Bundesländern einen Spitzenwert dar", betonte Özkan.
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