14.02.2012, 15:02 Uhr | dapd
Das Land Rheinland-Pfalz muss seinen Kommunen künftig mehr Geld geben. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs verstößt der kommunale Finanzausgleich (KFA) in seiner derzeitigen Form gegen die Verfassung. Bei der Festsetzung der finanziellen Zuweisungen des Landes an die Kommunen seien "die hohen Sozialausgaben bislang nicht angemessen berücksichtigt" worden, urteilten die Koblenzer Richter am Dienstag. Sie trugen dem Land auf, den Finanzausgleich bis zum 1. Januar 2014 neu zu regeln.
Mit der Neuregelung habe das Land "einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise zu leisten", heißt es in dem Urteil. Dieser Beitrag müsse in einer "effektiven und deutlichen Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung" bestehen. Das Land sei verpflichtet, den Kommunen eine "angemessene Finanzausstattung" zu sichern, damit diese ihr von der Verfassung garantiertes Recht der Selbstverwaltung auch wahrnehmen könnten.
Der Landkreis Neuwied hatte gegen die für das Jahr 2007 festgesetzten Schlüsselzuweisungen des Landes an den Kreis geklagt. In erster Instanz war der Landkreis mit seiner Klage noch gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht kam dann aber zu dem Ergebnis, dass die Höhe der nach dem Gesetz gewährten Schlüsselzuweisungen die in der Verfassung verankerte Garantie einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen nicht erfülle. Deshalb legte das OVG den Fall dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz zur Entscheidung vor.
Die Verfassungsrichter bestätigten nun diese Einschätzung des OVG. In ihrem Urteil verwiesen sie auf die extrem angespannte finanzielle Lage der rheinland-pfälzischen Kommunen, deren Einnahmen seit mittlerweile 22 Jahren in Folge hinter den Ausgaben zurückblieben. Die kurzfristigen Kassenkredite, mit denen die Kommunen diese Lücke überbrücken, habe zu einer Pro-Kopf-Verschuldung geführt, die Ende 2010 in Rheinland-Pfalz um das anderthalbfache höher gelegen habe als im Durchschnitt der deutschen Flächenländer.
Eine wesentliche Ursache hierfür seien die hohen Sozialausgaben. Die Finanzprobleme der Kommunen seien also "weitgehend fremdbestimmt", befanden die Richter. Zur Finanzierung der Sozialausgaben stehe das Land in einer Mitverantwortung. Der Neuwieder Landrat Rainer Kaul (SPD) bezeichnete das Urteil als "bundesweit wegweisende Entscheidung". Die Verpflichtungen des Bundes dürften nicht "von oben nach unten durchgereicht" werden.
dapd
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