23.02.2012, 14:38 Uhr | dapd
In der seit Wochen andauernden Debatte über einen hauptamtlichen Bürgermeisterposten in Oberhof hat das Land vor Gericht seine zweite Schlappe hinnehmen müssen. Am Donnerstag billigte das Oberverwaltungsgericht in Weimar dem Wintersportort eine Sonderrolle und somit Anspruch auf eine hauptamtliche Stelle zu.
Damit wiesen die Richter eine im Namen der Regierung eingelegte Beschwerde des Landesverwaltungsamtes gegen ein Urteil der Vorinstanz ab. Die Entscheidung sei unanfechtbar. Die Linke sprach von einer Ohrfeige für die Landesregierung.
Hintergrund des Streits ist ein Passus der Thüringer Kommunalordnung, demzufolge nur Gemeinden mit mindestens 3.000 Einwohnern einen hauptamtlichen Bürgermeister haben. Oberhof hat etwa 1.500 Einwohner. Vertreter Oberhofs hatten jedoch auf die Bedeutung des Ortes als Wintersportzentrum verwiesen.
Erst vergangene Woche hatte das Verwaltungsgericht sich der Argumentation der Gemeinde angeschlossen und ausgeführt, dass ein ehrenamtlicher Bürgermeister das Amt nicht führen könne, ohne die Aufgaben zu vernachlässigen. In der Folge gab das Gericht einem Eilantrag der Kommune zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung statt.
Linke-Kommunalexperte Frank Kuschel zeigte sich im Landtag zufrieden mit dem Urteil. Weiter betonte er aber, dass nie den Gerichten allein politische Entscheidungen überlassen werden dürften. Deshalb gebe es jetzt nur eine Entscheidung auf Zeit. Für die Gemeinde seien andere Strukturen erforderlich. Dazu müsse die Regierung nun dem Landtag Vorschläge unterbreiten.
Die Linke hatte einen Antrag für die dauerhafte Einrichtung eines hauptamtlichen Bürgermeisterpostens in Oberhof in das Plenum eingebracht. Über ihn soll am Freitag erneut debattiert werden.
Sein CDU-Amtskollege Wolfgang Fiedler drängte die Landesregierung, nun endlich mit dem angekündigten Oberhof-Konzept "aus den Puschen" zu kommen. Die Grünen mahnten an, dass die Gemeinde ein Qualitätsmanagement brauche und nicht "Millionen über Millionen" an Hilfen.
Innenstaatssekretär Bernd Rieder erinnerte daran, dass bis Ende des Jahres über eine Neugliederung Oberhofs entschieden werden müsse. Wenn die Gemeinde keine Fusionspartner finde, werde dies das Land regeln. Die Frage der Bürgermeisterstelle könnte dabei dann eventuell im anstehenden Neugliederungsgesetz geregelt werden.
Der Oberhof-Beauftragte der Landesregierung, Jochen Staschewski, appellierte an alle Beteiligten, eine Lösung im Sinne der Kommune zu finden. Die Entscheidung des Gerichts sei nun zu akzeptieren.
dapd
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