06.02.2012, 15:36 Uhr | dapd
Für den Mord an fünf Frauen in Norddeutschland hat die Staatsanwaltschaft droht einem 65 Jahren alten Handwerker lebenslange Haft. Außerdem plädierte die Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Kieler Landgericht dafür, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die Verteidiger des geständigen Mannes forderten dagegen eine Strafe unterhalb von lebenslang.
"Es gibt nicht genügend Anhaltspunkte, dass eine Minderung der Schuldfähigkeit bei auch nur einer der Taten vorgelegen hat", sagte Staatsanwalt Matthias Daxenberger. Zwar sprächen erhebliche Umstände wie der lange zurückliegende Zeitpunkt der Morde zwischen 1969 und 1984 oder sein volles Geständnis für den Angeklagten. Auch seien die vier vor 1984 begangenen Morde erst dadurch aufgeklärt worden.
Gestanden habe er aber erst, als ihn DNA-Spuren an der Leiche der 1984 getöteten Schwesternschülerin Gabriele S. belasteten, sagte Daxenberger. Erst 42 Jahre nach dem ersten Mord waren die Ermittler durch verfeinerte DNA-Untersuchungsmethoden auf seine Spur gestoßen. In Haft gestand er vier weitere Morde aus dem Zeitraum 1969 bis 1972.
Die erste Tat 1969 war gleichzeitig der erste Geschlechtsverkehr des Mannes überhaupt. "Er wollte endlich mal Sex haben, notfalls mit Gewalt", sagte Daxenberger. Er bezweifle den spontanen Charakter der Taten ohne dafür Belege zu haben. Vielleicht sei der Mann doch einfach auf der "Suche nach günstigen Gelegenheiten gewesen".
Das Gericht habe sich auf nur wenige Zeugen stützen können, sagte Daxenberger. Dies habe zu einem "gewissen Gefühl der Distanz" geführt, die Beweisaufnahme sei "etwas trocken, entrückt". Mit Blick auf den Zeitraum zwischen den jüngsten Morden sagte er, "wir haben keine Erkenntnis, was in den nächsten elf Jahren und drei Monaten passiert ist."
Der 65-Jährige entschuldigte sich am Montag im Gerichtssaal mit tränenerstickter Stimme bei den Angehörigen. "Es tut mir sehr leid, was ich vor mehreren Jahrzehnten gemacht habe." Er sei in den vergangenen 20 Jahren zu einem anderen Menschen geworden. "Auch bei meiner Familie will ich mich entschuldigen für meine Taten."
Nach Ansicht seiner Verteidiger war Hans-Jürgen S. zum Zeitpunkt der ersten vier Morde nicht voll schuldfähig. Im jüngsten Fall sei eine Minderung der Steuerungsfähigkeit ebenfalls nicht auszuschließen, sagte Verteidiger Horst Schumacher. Laut Gutachten eines Sexualmediziners leidet der Angeklagte an einem sexuellen Sadismus. Deshalb sei bei den ersten beiden Morden eine Minderung wahrscheinlich, in den Fällen drei und vier nicht auszuschließen und beim letzten Mord aber eher unwahrscheinlich.
Ein psychiatrischer Gutachter war dagegen zum Schluss gekommen, dass zwar Mängel in der Persönlichkeit vorlägen, der Mann aber voll schuldfähig sei. Die Verteidigung warf diesem Gutachter erhebliche methodische Mängel vor und beantragte im Falle einer Verurteilung zu lebenslanger Haft gleich drei neue Gutachten.
Zunächst soll der Mann im Juni 1969 in Norderstedt die 22-jährige Jutta M. in der Nähe ihres Elternhauses in Norderstedt auf der Straße getötet haben. Im Oktober 1969 fing er die 16-jährige Renate B. ebenfalls in Norderstedt auf dem Heimweg vom Tanzlokal ab. Nächstes Opfer wurde im Juli 1970 in Hamburg-Langenhorn die 22-jährige Angela B.. Im Jahr 1973 brachte er in Norderstedt die 15-jährige Ilse G. um. Mehrmals verging er sich laut Anklage an den Leichen. Danach legte er sie teilweise an entfernten Orten ab.
Das Urteil wird für Mittwoch (14.00 Uhr) erwartet.
dapd
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