04.08.2010, 08:22 Uhr | DDP
Stuttgart (ddp-bwb). Das Verwaltungsgericht Stuttgart beschäftigt sich ab heute mit der Klage eines Lehrers der Albertville-Realschule gegen das Land nach dem Amoklauf von Winnenden. Der Mann will erreichen, dass ihm der Amoklauf vom 11. März 2009 als Dienstunfall anerkannt wird, obwohl er zum Tatzeitpunkt im Krankenhaus lag. Seine Ärzte diagnostizierten bei ihm danach eine akute Belastungsreaktion und eine posttraumatische Belastungsstörung.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte als Vertreter des Landes die Übernahme der Behandlungskosten zunächst zugesagt, drei Monate später dann jedoch die Entscheidung widerrufen. Ein Dienstunfall müsse in Ausübung des Dienstes oder infolge des Dienstes eingetreten sein, hieß es zur Begründung.
Der 17-Jährige Tim K. hatte bei seinem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen erschossen und sich anschließend selbst getötet. Weitere 15 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.
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