22.02.2012, 13:53 Uhr | dapd
Die Kritik an der Flüchtlingspolitik des Landes Niedersachsen reißt nicht ab. In einem am Mittwoch bekannt gewordenen Schreiben an Landtags-Vizepräsident Hermann Dinkla (CDU) kritisiert der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, insbesondere die Abschiebungen. Zudem richtete der Jurist eine Petition an das Parlament, um "der Menschlichkeit in Niedersachsen und der Einzelfallgerechtigkeit den gebührenden Raum zu verschaffen".
"Abschiebungen verletzten sowohl in der Sache wie in der Form die Würde des Menschen", heißt es in dem Schreiben an Dinkla. Die Ausweisungen hätten "entgegen dem Verfassungsgebot, dass Familie unter staatlichem Schutz steht, Familien auseinandergerissen und sie geschahen ohne die hinreichende Vergewisserung, dass der Staat, in den abgeschoben wird, die Person nicht inhaftiert oder hilflos lässt".
Abschiebungen seien "längst keine Angelegenheit des Innenministeriums, kommunaler Behörden und der Polizei mehr". Vielmehr berührten sie das Ansehen des Landes selbst, für das "das Gebot der Achtung und des staatlichen Schutzes der Würde jedes einzelnen Menschen ohne einen Unterschied das oberste Gebot staatlichen Handelns ist".
Wer sich in Niedersachsen gegen Abschiebungen engagiere, besorge "nicht die Geschäfte der Opposition" und sei auch "kein weltfremder Idealist, sondern gehört zu den Menschen, die auf das Schmerzlichste betroffen sind, dass in diesem Bundesland Dinge passieren, die nicht hätten geschehen dürfen", sagte Mahrenholz. Für die Zukunft schlägt er einen Runden Tisch zu dem Thema vor, dem Dinkla sowie Vertreter der Landtagsfraktionen, des Innenministeriums, der Kirchen, der Härtefallkommission und von Flüchtlingen angehören sollten.
In seiner Petition geht Mahrenholz auch auf den Fall der vor sieben Jahren in die Türkei abgeschobenen Kurdin Gazale Salame ein: Der Schutz der Ehe und Familie sei "Bestandteil einer freien Gesellschaftsordnung und findet also dort statt, wo die Familie ihren Lebensmittelpunkt hat". Das Innenministerium hatte vorgeschlagen, Gazales in Deutschland lebender Ehemann und Vater von vier gemeinsamen Kindern könne zur Familienzusammenführung ebenfalls in die Türkei ausreisen.
Mahrenholz (Jahrgang 1929) wurde 1981 zum Richter am Bundesverfassungsgericht berufen. Er gehöre dem Gericht bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand 1994 an, seit 1987 als dessen Vizepräsident.
dapd
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