14.02.2012, 17:19 Uhr | dapd
Asylbewerber in Baden-Württemberg können sich bald im gesamten Bundesland frei bewegen. Die grün-rote Landesregierung beschloss am Dienstag eine Lockerung der sogenannte Residenzpflicht, wie Innenminister Reinhold Gall (SPD) in Stuttgart sagte. Bislang mussten Asylbewerber eine Erlaubnis einholen, um den ihnen zugewiesenen Bezirk vorübergehend verlassen zu dürfen. Die CDU im Landtag kritisierte, der Innenminister ignoriere damit "das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung". Lob kam von den Kirchen.
Voraussetzung für mehr Bewegungsfreiheit ist, dass der Betroffene am Asylverfahren aktiv mitarbeitet, wie der Minister erläuterte. Es handele sich um eine "sehr humane Lösung", die auch von den Kirchen gefordert werde, sagte Gall. Auch würden dadurch die Ausländerbehörden entlastet.
Die neue Verordnung tritt laut Gall in den nächsten Tagen in Kraft. Die Residenzpflicht ist bereits in mehreren Bundesländern, unter anderen Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, aufgehoben.
Die Landesregierung arbeite darüber hinaus an weiteren Verbesserungen beim Ausländerrecht, fuhr der Innenminister fort. Unter anderem setze sich die Landesregierung im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz für eine neue gesetzliche, an humanitären Kriterien ausgerichtete Bleiberechtsregelung ein. "Damit soll gut integrierten Flüchtlingen endlich eine verlässliche Perspektive geboten werden", betonte Gall. Die Probleme der Kettenduldung und fehlender Aufenthaltsperspektiven seien durch die bisherigen Bleiberechtsregelungen nicht vollständig gelöst worden.
Der evangelische Landesbischof Frank Otfried July begrüßte die Lockerung der Residenzpflicht. Dadurch würden auch familiäre Kontakte erleichtert. Gleichwohl bleibe noch viel zu tun, unter anderem bei der Bleiberechtsregelung.
CDU-Intergrationsexperte Bernhard Lasotta kritisierte, mit der Asylaufenthaltsverordnung unterlaufe die grün-rote Landesregierung den Willen des Bundesgesetzgebers. Außerdem vernachlässigt die Verordnung die Sicherheit der Bevölkerung. Sie schließe zwar Personen von der Freizügigkeit aus, die bereits Straftaten begangen haben, nicht aber Personen, von denen dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
dapd
hotte schrieb:
am 14. Februar 2012 um 21:13:51
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wo führt das hin
frag mich was das soll...recht für asylbewerber das kann doch nicht sein...die politiker sollten sich mal bisschen mehr um
uns deutsche kümmern wir haben selbst genug sozial schwache...die keine hilfe bekommen..aber wichtiger sind ja die asylbewerber
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Realo schrieb:
am 14. Februar 2012 um 19:14:28
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(1)
Flüchtlinge
Langsam kann ich es nicht mehr hören. Das Boot ist voll. Zu 90 Prozent handelt es sich um Wirtschaftsflüchtlinge, aber
Deutschland kann nicht die Aufgaben des internationalen Sozialamtes übernehmen...Leute wacht endlich auf... Parteien, denen das Wohl der ausländischen Sozialhilfeempfänger wichtiger ist, als die Interessen von Deutschland und der deutschen Bürger, dürfen nicht mehr gewählt werden. Kein anderes Land ist so dumm wie Deutschland.
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