24.03.2011, 11:26 Uhr | dapd
Neumünster (dapd-nrd). Der Naturschutzbund (NABU) hat die Aufhebung der bestehenden Kormoranverordnung in Schleswig-Holstein gefordert. Anstatt die Regelung zu verlängern, müsse das sinnlose und rechtswidrige Töten der Vögel endlich beendet werden, teilte NABU-Landesgeschäftsführer Ingo Ludwichowski am Donnerstag mit. Es fehle eine sachliche und fachliche Begründung.
Der schleswig-holsteinische Landtag wird nach Angaben des Kieler Landwirtschaftsministeriums voraussichtlich Ende März über eine Verlängerung der seit 2006 bestehenden Kormoranverordnung um weitere fünf Jahre abstimmen.
Mit der Verordnung werden Kormorane in Schleswig-Holstein zum Abschuss freigegeben. Sogenannte "Vergrämungsabschüsse" sind allerdings nur in der Zeit vom 1. August bis zum 31. März erlaubt. Die Tiere dürfen an Küstengewässern und an fischereiwirtschaftlich genutzten Gewässern oder Anlagen getötet werden. Im Nationalpark, in Naturschutzgebieten und in Vogelschutzgebieten sind Abschüsse verboten.
Ziel ist nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums nicht die Ausrottung der Kormoranbestände. Statt dessen solle den Schäden entgegengewirkt werden, die die Vögel der Fischereiwirtschaft verursachten. Zudem sollen gefährdete Wanderfischarten geschützt werden. Der NABU befürchtet hingegen negative Einflüsse der Kormoranvergrämungen auf andere bedrohte Arten. Auch bezweifeln die Naturschützer, dass die Kormorane die Fischereierträge beeinträchtigen.
Nach Ministeriumsangaben gibt es im nördlichsten Bundesland derzeit zwischen 2.500 und 2.600 Brutpaare. Jährlich würden rund 1.000 Tiere geschossen.
dapd
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