01.02.2011, 18:20 Uhr | dapd
Hannover (dapd-nrd). Hundehalter in Niedersachsen sollen künftig strengeren gesetzlichen Auflagen unterliegen. Der von Landesregierung am Dienstag beschlossene Entwurf zur Neufassung des Hundegesetzes sieht als Kernpunkt einen Sachkundenachweis für neue Hundehalter vor. Obligatorisch sind die Kennzeichnung (Chippen) der Hunde sowie eine Haftpflichtversicherung, wie die Staatskanzlei mitteilte. Mit der Gesetzesnovelle "wollen wir für mehr Sicherheit sorgen und gefährliche Beißvorfälle verhindern?, sagte Landwirtschaftsminister Gert Lindemann (CDU) in Hannover.
Hundehalter müssen in Zukunft auch Angaben zu ihrer Person und zum Hund machen. Diese Information wird den Angaben zufolge in einem zentralen Register vom Landwirtschaftsministerium geführt und dient der Feststellung des Halters. Das Sachkundeerfordernis und die Mitteilungspflichten werden erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes wirksam, also im Laufe des Jahres 2013. Zudem müssten nur "neue" Hundehalter, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes 2011 einen Hund anschaffen, ihre Sachkunde nachweisen. Wer dokumentieren könne, dass er bereits früher einen Hund mindestens zwei Jahre gehalten habe, brauche dies nicht zu tun, hieß es.
"Der Gesetzentwurf trägt den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung und den Ansprüchen nach artgemäßer und verhaltensgerechter Haltung der Hunde gleichermaßen Rechnung", sagte Lindemann. Eine obligatorische Kennzeichnung (Chippen) werde zudem die Zahl von Fundtieren verringern und auch im Handel zu transparenten Strukturen führen.
Zuständig für die Einhaltung der neuen Pflichten sind die Gemeinden. Der Gesetzesentwurf wird nun dem Landtag zur Beratung überwiesen.
dapd
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