23.02.2012, 11:37 Uhr | dapd
Verkehrssünder dürfen ihren in Deutschland entzogenen Führerschein nicht ohne Weiteres im europäischen Ausland neu erwerben. Das Oberverwaltungsgericht Münster schob dem Führerscheintourismus mit drei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen einen Riegel vor. Drei Verkehrsrowdys hatten sich wiederholt betrunken hinters Steuer gesetzt und hatten ihren Führerschein abgeben müssen. Statt die medizinische Begutachtung über sich ergehen zu lassen, machten sie einen neuen Führerschein in Polen und Tschechien.
In dem neuen Papier ließen sie kurzerhand einen ausländischen Wohnsitz eintragen. Nach Ansicht der Richter ist dies aber nur erlaubt, wenn es sich dabei um den Hauptwohnsitz handelt und der Führerscheininhaber dort mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnt. Dies war bei den drei Klägern nicht der Fall (Aktenzeichen: 16 A 2527/07, 16 A 1456/08, 16 A 1529/09).
dapd
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