02.02.2011, 15:40 Uhr | dapd
Stuttgart (dapd-bwb). Im Streit über den Ankauf der EnBW-Aktien hat die Opposition ihre Vorwürfe gegenüber Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) bekräftigt. SPD-Spitzenkandidat Nils Schmid sagte am Mittwoch in einer Aktuellen Debatte im Landtag: "Die Tatsachen bleiben bestehen. Herr Mappus, sie haben am 15. Dezember 2010 das Parlament und die Öffentlichkeit belogen."
Am Vortag war der Streit zwischen Mappus und der Opposition eskaliert. Nachdem die SPD Mappus der Lüge bezichtigt hatte, nannte der Regierungschef das Vorgehen von SPD und Grünen "perfide" und sprach von "unsäglichem Stil" und "Affentheater".
Vor dem Plenum entgegnete nun Schmid: "Kommen sie aus der Schmollecke raus. Stehen sie zu ihrer Verantwortung und entschuldigen sie sich." Der Regierungschef sei der Letzte, der ihm, Schmid, "politischen Flurschaden" andichten könne. Einen "Freifahrschein" für Geschäfte an der Verfassung vorbei bekomme Mappus von der Opposition nicht. Seine Art des "Alleinherrschertum" tue dem Land nicht gut.
Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann kritisierte Mappus dafür, dass er auf detaillierte Fragen über den Ankauf geantwortet habe, er springe nicht über jedes Stöckchen, das man ihm hinhalte. "Diese Fragen haben sie zu beantworten. Wenn sie es nicht tun behindern sie die verfassungsmäßigen Kontrollrechte des Parlaments", sagte Kretschmann.
Die Opposition wirft Mappus vor, das Parlament nicht richtig informiert zu haben. In seiner Regierungserklärung am 15. Dezember hatte er sich darauf berufen, vor dem Ankauf ein verfassungsrechtliches Gutachten eingeholt zu haben. Am Wochenende war über einen Medienbericht bekannt geworden, dass die rechtliche Stellungnahme der Kanzlei Gleiss Lutz jedoch auf neun Tage nach dem Kauftermin datiert ist. Die Kanzlei erklärte, die Regierung sei vor dem Kauf mündlich beraten worden.
Anfang Dezember hatte Mappus angekündigt, das Land werde rund 45 Prozent der Anteile am Energieversorger EnBW vom französischen Stromkonzern Électricité de France (EdF) übernehmen. Der Landtag war in die Kaufentscheidung zuvor nicht einbezogen worden, sondern stimmte erst nach der Abwicklung des Geschäftes darüber ab. Die Landesregierung hatte sich dabei auf einen Ausnahmetatbestand in der Landesverfassung berufen. Danach darf der Finanzminister zunächst ohne Beteiligung des Landtags über Ausgaben entscheiden, allerdings nur "im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses". Die Opposition will gegen das Verfahren klagen.
dapd
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