22.02.2012, 20:13 Uhr | dapd
Der Rastplatz an der Autobahn 1 bei Holdorf (Landkreis Vechta) kann für den Schwerlastverkehr ausgebaut werden. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies die Klage eines Anwohners ab, der mehr als 38.000 Quadratmeter seines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks abtreten soll. Die vom Kläger gewünschte Verlegung der Baumaßnahme sei mit deutlich stärkeren Beeinträchtigungen der Natur verbunden, urteilten die Richter am Mittwoch in Lüneburg. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
Durch den Ausbau der Rastanlage sollen den Angaben zufolge allein 66 Lkw-Parkplätze entstehen. Das Vorhaben gehört zu einem Ausbauprogramm der Bundesregierung. Wegen der Zunahme des Schwerlastverkehrs reichen die vorhandenen Kapazitäten an den Autobahnen für Lkw-Fahrer nicht aus, die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten.
(Aktenzeichen: OVG Lüneburg 7 KS 71/10)
dapd
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