31.12.2010, 16:49 Uhr | DAPD
Stuttgart (dapd-bwb). Ein New Yorker Gericht hat Klagen von Aktionären gegen Porsche im Zusammenhang mit dem Versuch der VW-Übernahme abgewiesen. Wie Porsche am Donnerstagabend in Stuttgart mitteilte, gaben die Richter einem Antrag von Porsche, die Schadenersatzklagen der Hedgefonds Elliott Associates und Black Diamond wegen Unzulässigkeit abzuweisen, vollumfänglich statt. Das Gericht habe entschieden, dass die bundesstaatlichen US-Wertpapiergesetze auf die Ansprüche der Kläger keine Anwendung finden.
In den Verfahren hatten insgesamt 39 Kläger Ansprüche gegen Porsche unter anderem auf Grundlage der US-Wertpapiergesetze geltend gemacht und einen Gesamtschaden von mehr als zwei Milliarden US-Dollar behauptet. Hintergrund waren der Erwerb von VW-Stammaktien durch Porsche und die diesbezüglichen Veröffentlichungen im Jahr 2008. Laut Porsche wies das Gericht auch die Klagen gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Wendelin Wiedeking und den früheren Finanzvorstand Holger Härter ab.
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