13.10.2011, 08:59 Uhr | dapd
Zwar sind die Entführer des Hamburger Millionärs Jan Philipp Reemtsma längst verurteilt, doch beschäftigt der Kriminalfall von 1996 die Justiz bis heute. Ab Donnerstag (13. Oktober, 10.30 Uhr) steht der Kopf der einstigen Entführer, Thomas Drach, erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem mittlerweile 51-jährigen Schwerkriminellen vor, aus dem Gefängnis heraus einen Freund zur räuberischen Erpressung seines eigenen Bruders angestiftet zu haben. Der Reetsma-Entführer war im März 2001 wegen erpresserischen Menschenraubes zu 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Für die Staatsanwaltschaft ist der neue Fall klar: Nach den Planungen des Angeklagten sollte der Bekannte binnen sechs Monaten von Lutz Drach 30 Millionen Euro erpressen - aus dem bis heute zum großen Teil verschwundenen Lösegeld für Reemtsma. "Die geplante Erpressung sollte unmittelbar nach der Haftentlassung von Lutz Drach im Mai 2009 ausgeführt werden", sagt der Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers am Mittwoch im dapd-Gespräch. Zu der Tat kam es nicht, weil Justizbeamte entsprechende Briefe abfingen und an das Landeskriminalamt weiterleiteten.
Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage wegen Anstiftung zur räuberischen Erpressung im Wesentlichen auf 35 Urkundenbeweisstücke - von eben jenen Briefen bis sogenannten polizeilichen Feststellungen. Auch hat die Anklagebehörde sieben Zeugen benannt, darunter Lutz Drach. "Wir legen insbesondere die Briefe so aus, dass sie eine strafbare Handlung darstellen", sagt Möllers.
Damit findet der spektakuläre Kriminalfall um die Entführung von Reemtsma eine weitere Fortsetzung. Das Landgericht Hamburg hat fünf Verhandlungstage bis Ende Oktober angesetzt. Die Anklageschrift umfasst 30 Seiten.
Reemtsma war am 25. März 1996 auf seinem Grundstück entführt und 33 Tage lang als Geisel gehalten worden. Thomas Drach war nach Jahren der Flucht 1998 in Argentinien festgenommen und 2001 in Hamburg als Hauptangeklagter wegen der Entführung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. In der Folge hatte sich seine Haftstrafe wegen zwei weiterer Verurteilungen um mehrere Monate verlängert.
"Auch den neuerlichen Vorwurf der versuchten Anstiftung zur räuberischen Erpressung legen wir so aus, dass Thomas Drach sich um den seiner Einschätzung nach verdienten Lohn aus der Reemtsma-Entführung gebracht sieht", sagt Oberstaatsanwalt Möllers. Nach Darstellung des Angeklagten solle sein Bruder Teile des verschwundenen Lösegeldes "zweckentfremdet" oder "verschwendet" haben.
Weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung bei der Verurteilung von Thomas Drach 2001 noch nicht gegeben waren, neigt sich seine Haftstrafe dem Ende entgegen. Wird der 51-Jährige im Fall der versuchten Anstiftung zur räuberischen Erpressung vor dem Hamburger Landgericht in den kommenden Wochen freigesprochen, ist Thomas Drach am 21. Juli 2012 ein freier Mann.
dapd
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