14.02.2012, 16:42 Uhr | dapd
NRW will als erstes Bundesland die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gesetzesregelung zum Jugendarrestvollzug schaffen. Das rot-grüne Kabinett billigte am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf. Das Land will unter anderem mehr "individuell und altersgemäß zugeschnittene Freizeitangebote" schaffen.
Der Jugendarrest ist nach Justizangaben ein kurzfristiger Freiheitsentzug von mindestens zwei Tagen und höchstens vier Wochen. Er hat nicht die Rechtswirkung einer Strafe. Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei rund zwei Wochen.
"Ich bin der festen Überzeugung, dass es sich lohnt, mit den jungen Menschen zu arbeiten. Im Vordergrund steht ganz klar der Erziehungsgedanke", sagte Justizminister Thomas Kutschaty (SPD).
dapd
Thomas schrieb:
am 14. Februar 2012 um 17:42:42
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Jugendarrest
Hoffentlich fällt dem Gesetzgeber nicht zu viel schönes ein, sonsts kommen zu viele oder andere wollen nicht wieder raus. Als
Alternative könnte ich mir Arbeit bei Wasser und Brot vorstellen. Die dort eine Strafe verbüssen sollen haben schließlich was ausgefressen und werden nicht für Hilfe, Freundlichkeit usw. belohnt.
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