30.08.2011, 16:31 Uhr | dapd
Dresden (dapd-lsc). Als Reaktion auf Kritik an der massenhaften Abfrage von Handydaten in Dresden im Februar dringt Sachsen auf klarere Regelungen in der Strafprozessordnung. Eine entsprechende Gesetzesinitiative solle noch im September im Bundesrat eingebracht werden, kündigte Landesjustizminister Jürgen Martens (FDP) am Dienstag in Dresden an. Die bisherige Regelung, die Grundlage für Ermittlungen in diesem Bereich ist, bezeichnete er als "nicht präzise genug".
Nach den Plänen soll die sogenannte Funkzellenabfrage künftig nur noch möglich sein, wenn es um eine Straftat geht, die mit einer Strafe von mindestens einem halben Jahr Haft bedroht ist. Bislang ist dies laut Gesetz bei Straftaten von "erheblicher Bedeutung" der Fall. Künftig muss laut Entwurf zudem ein Richter zustimmen, damit einmal erhobene Daten auch in anderen Strafverfahren verwendet werden dürfen. Bisher liegt diese Entscheidung bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.
Gestärkt werden soll zugleich auch der Datenschutz. Unverdächtige, die von einer solchen Abfrage betroffen sind, sollen in der Regel über die Datenerfassung informiert werden. Außerdem soll der Datenschutzbeauftragte eines Landes künftig eingebunden werden.
In Sachsen waren nach teils gewalttätigen Protesten gegen Neonazis am 19. Februar in Dresden mehr als eine Million Handydaten erfasst und ausgewertet worden, um Straftäter ausfindig zu machen. Datenschützer hatten die Aktion wegen des Umfangs scharf kritisiert. Kritik gab es auch daran, dass Daten für andere Ermittlungen verwendet worden waren.
Martens erklärte, zur Aufklärung schwerer Straftaten bleibe die Funkzellenabfrage ein wirksames Instrument. Der sächsische Entwurf stelle aber sicher, dass künftig nur noch besonders schwerwiegende Straftaten einen Anlass für die Abfrage bieten könnten. "So schaffen wir Klarheit für die Ermittler, stärken den Datenschutz und schärfen den Blick für die rechte Dritter."
Der Minister räumte ein, dass die massenhafte Abfrage in Dresden auch auf Grundlage des jetzigen Entwurfs grundsätzlich möglich gewesen wäre, da es um den Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs gehe. Er verwies zugleich darauf, dass die Prüfung, ob eine geplante Funkzellenabfrage in dem Umfang noch verhältnismäßig sei, ausgeweitet werden solle. "Ziel ist eine restriktivere Praxis als bislang."
Das Bundesjustizministerium hatte nach den Angaben der CDU/FDP-Regierung in Dresden die Initiative aus Sachsen nach der Vorstellung erster Eckpunkte im Juli begrüßt. Ob sich eine Mehrheit in den Ländern dafür findet, ist dagegen unklar.
Landesinnenminister Markus Ulbig (CDU) erklärte, Ziel der Initiative sei auch mehr Rechtssicherheit für die Polizei. Geplant sei dazu auch die Einrichtung einer speziellen Gruppe im Landeskriminalamt. Die Spezialisten sollen den Ermittlern demnach nur die Daten zur Verfügung stellen, die unbedingt nötig sind. Ulbig kündigte außerdem den Aufbau eines Funkzellen-Katasters bei der Polizei an. Darin sollen landesweit Standorte und Reichweite aller Funkzellen im Freistaat erfasst werden. Ziel ist es demnach, bei den Ermittlungen eine genauere Zuordnung zu ermöglichen.
dapd
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